Ein Impressum brauch eigentlich jede Seite, außer welche die wirklich nur "Ich, Meine Katze, Meine Familie" abhandeln.
Sobald eine Webseite geschäftsmäßig ist, oder man "journalistische Texte" die zu "Meinungsbildung beitragen" hat, braucht man eines. Weder das eine, noch das andere ist wirklich geklärt. Für einige bedeutet "geschäftsmäßig" schon, dass die Webseite dauerhaft im Internet vorhanden ist. Was die Meinungsbildung angeht, kann jede Meinungsäußerung schon dazu zählen. Wenn man also sagt:"Also Michael Jackson find ich toll!", dann braucht man schon ein Impressum, wenn man auf Nummer sicher gehen will.
Müssen auch private Internetseiten ein Impressum angeben?
Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn es sich bei diesen Internetseiten um geschäftsmäßige Telemedien handelt. Der Begriff „Geschäftsmäßigkeit“ ist dabei wesentlich weiter zu verstehen, als die „Gewerbsmäßigkeit“. Nach den Gesetzesbegründungen und dem OLG Hamburg (Az.: 3 W 64/07) liegt eine Geschäftsmäßigkeit schon vor, wenn die Internetseiten kommerziell ausgestaltet sind. Kostenpflichtige Telemediendienste müssen dagegen nicht vorliegen, da andernfalls der Anwendungsbereich des
§ 5 TMG zu weit beschränkt würde. Lediglich Internetangebote von privaten Anbietern und von Idealvereinen, also rein nicht-kommerzielle Angebote, werden aus dem Anwendungsbereich der Impressumspflicht grundsätzlich ausgenommen. Allerdings sind Betreiber privater Websites dennoch zur Angabe eines Impressums verpflichtet, falls sie über Werbebanner oder -anzeigen oder durch sonstige Links und Verweisungen einen Verdienst erzielen. Die Höhe ist dabei unbeachtlich, so dass jedes Setzen eines Links gegen Entgelt die Geschäftsmäßigkeit auslöst und somit die Internetpräsenz impressumspflichtig macht. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist für die Geschäftsmäßigkeit nicht notwendig.
Fazit: Gehen Sie also auf Nummer sicher und erstellen Sie gerade auch dann ein Impressum, wenn Zweifel über Ihre Pflicht zur Anbieterkennzeichnung bestehen. Lediglich bei Telemedien, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und keine verdienstbringenden Links oder Werbung beinhalten, sind die Pflichtangaben verzichtbar.
Quelle:
http://www.it-recht-kanzlei.de/viewNews.php?_rid=4365
///Ich stimme XaDaX zu das ihr euch zusammentut. So könnt ihr ein sichereren und besseren Dienst anbieten. Am besten eine Seite zusammen machen so kann einer immer aktualisieren, wenn der andere grade nicht kann.