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1

30.04.2011, 00:39

Brauche schnell Hilfe

Also die Situation ist so ich hole morgen ein Auto aus einer Stadt innerhalb Deutschland ab und die Nummernschilder sind auf eine andere Person zugelassen also nicht auf den der das Auto abholt. Nun stellt sich mir die Frage ob ich eine Bevollmächtigung brauche von dem auf den die Nummerschilder laufen brauche.
Brauche ganz schnell hilfe ^^ PEACE

2

30.04.2011, 12:16

ich hoffe ich versteh das jetzt richtig:

A hat auto gekauft.
B (du) sollst es abholen

vorsichtshalber würd ich mir da nen zettel mitgeben lassen, auf dem steht, dass du berechtigt bist das auto abzuholen. aber wissen tu ich es nicht
I've got a heart on for you

Freeway_

fuer grissa ost drauka

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Beruf: Fachkraft für Lagerlogistik (Azubi)

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3

30.04.2011, 12:32

ich würde mir auch vorsichtshalber ein zettel mitgeben lassen
im zweifelsfall ist etwas schriftliches immer gut

wenn ich mich nicht irre gibt es dar sogar ein gesetz, welches besagt, dass du das auto für den besitzer !vorrübergehend! fahren darfst
bsp.:
ein kumpel plant einen kleinen urlaub und fragt ob du das auto vom bahnhof zurückfahren kannst
ihr fahrt zum bahnhof und du fährst das auto FÜR ihn wieder zurück

ich denke in deinem fall verhält sich das ähnlich
das ganze nachzuweisen ist ein anderes ding. es kann ja schließlich jeder behaupten, dass er damit fahren darf
in dem fall schließt etwas schriftliches vom eigentümer ein missverständniss bestimmt aus



- Als Sie halbtot die Treppen dieser Kirche hinaufkrochen, und wir Sie fanden, war uns klar, dass Sie geschickt wurden um Gottes werk zu tun!
- Warum kann er es nicht selbst tun?

- Machen Sie ein MRT. Möglicherweise finden wir Gott im Gehirn.



Erst das Wasser dann die Säure, sonst passiert das Ungeheure,
erst die Säure dann das Wasser dann passiert es umso krasser!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Freeway_« (30.04.2011, 12:40)


4

30.04.2011, 13:32

Natürlich darf man Autos fahren, die nicht auf dich zugelassen sind o.o
Solang die Versicherung dafür eingerichtet ist.

JDG

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Wohnort: Ahaus

Beruf: Kaufmann

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5

30.04.2011, 15:51

wenn der verkäufer sein auto abgemeldet hat darfst du mit diesen Kennzeichen noch 24 stunden fahren natürlich nur mit dieses Auto das heisst im klartext du wirst so war es am dienstag bei mir (hab mir auch neues Auto gekauft) wahrscheinlich eine Bescheinigung bekommen die nennt sich Stilllegungsbescheid wenn du die Bescheinigung hast darfst du noch 24 Stunden mit dieses Kennzeichen und Auto fahren die Versicherung müsste dabei noch laufen aber da bin ich mir nich so ganz sicher.

Also du kannst ruhig das Auto zu die fahren mit dieses Kennzeichen glaubs mir ich hab das Dienstag auch so gemacht ich hatte nur kein Stilllegungsbescheid