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1

08.03.2007, 12:13

Darf mein Chef das?

Also ich hab nächste WOche Musterung was ich natürlich meinem Chef mitgeteilt habe.Nun meine Frage:
Ich bin Praktikant von meiner Schulischen Ausbildung und der Chef will mir dafür dass ich nächste Woche bei der Musterung bin nun Überstunden reinbrummen!

Darf er das oder gibt es irgendein Gesetz/Paragraphen der ihm das untersagt?!
Wäre echt wichtig denn in meinen Augen ist es eine Unverschämtheit. X(


DAU84

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2

08.03.2007, 12:17

Bin mir nicht 100% sicher aber gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

1. du feierst es als Urlaubstag ab
2. du hast die verlorene Zeit als Überstunden wieder gut zu machen

Er dürfte es nur nicht machen, wenn sowas wie ein ärztliches Attest vorliegt, tut es doch aber eigentlich nicht.
vergisst man schnell mal, dass die DAUs eigentlich in der überzahl sind.

ich weiß sehr genau, dass AIDS viele (Geschechts-)Krankheiten, darunter HIV, vorbeugt.


Naikooon

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3

08.03.2007, 12:32

Schau mal in den Unterlagen nach, die dir dein Kreiswehrersatzamt mitgeschickt hat.

Wenn mich nicht alles täuscht, MUSS dich dein Cheffe dafür freistellen.
Bin mir aber nicht sicher.

Zu mir hieß es das immer, ich hatte dann auch immer den ganzen Tag frei ohne Überstunden abfeiern zu müssen oder sonstiges.
Bei Problemen einfach eine PN an mich!!!



Zitat

Original von Bertl
... Ab 40 hast du deine erste Periode...

Zitat

Original von Illyriah
Kein Wunder das sehr junge Menschen ungewollt Eltern werden...

DAU84

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4

08.03.2007, 12:50

Naja freistellen vielleicht schon, aber glaube den Ausfall hat er trotzdem zu begleichen. Wie Naikoon sagte, wenn in den Unterlagen vom KWEA nichts explizit drin steht, dass dieser Tag ohne Ausgleich freizustellen ist, oder so, dann hast du glaube ich schlechte Karten.
vergisst man schnell mal, dass die DAUs eigentlich in der überzahl sind.

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5

08.03.2007, 12:55

mir wurde soeben folgender link zugespielt: http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__19.html

und da lautet es in punkt 5:
Einem wehrpflichtigen Arbeitnehmer, der nicht unter das Arbeitsplatzschutzgesetz fällt, wird auch der durch die Musterung entstehende Verdienstausfall erstattet.


_OwnZ_

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6

08.03.2007, 12:56

Er muss dich auf jeden Fall freistellen zur Musterung!
Ohne Überstunden und ohne Urlaub, es ist ein MUSS!

Also lass dich nicht zulabern, er hat die gesetzliche Pflicht dich freizustellen!

Hier findest du alles http://bundesrecht.juris.de/arbplschg/__14.html :]
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DAU84

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7

08.03.2007, 13:00

^.^ Gut dann druck es aus und leg es deinem Chef vor ^__^ Bei mir war es halt damals in der Schulzeit xD da war nichts mit Stunden nachholen xD
vergisst man schnell mal, dass die DAUs eigentlich in der überzahl sind.

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