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Muchi

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1

25.04.2008, 22:33

Kleine aber wichtige Frage.

Hey @ all ,

um gleich am Anfang zu sagen die Frage handelt sich um etwas Juristisches , sprich bitte keine antworten wenn ihr euch nicht zu 100% sicher seit.

Also ich bin z.Z. Lehrling und da ich mir dachte das ich mir etwas nebenbei verdiehnen kann hab ich mir etwas überlegt.
Und naja aber ich weiß das es bei solchen Sache immer gerne eine lücke sucht und das einzige wo ich mir halt nicht sicher bin ist wie das ganze mit den Steuern zusammenhängt.
Ich hab mal gehört das sogenannte Minijob´s bis zu der grenze von 400 Euro nicht versteuert werden aber ob das ganze stimmt bin ich mir nicht zu 100% sicher, von daher wollte ich mal hier so fragen ob sich damit schon einer auseinandersetzen musste und ob es noch anderes gibt worauf man umbedingt achten muss.
(Es handelt sich hierbei um eine Online - Dienstleistung , wobei ich jedoch nicht genau sagen will worum es sich handelt)

Big thx im Vorraus.

W7F

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2

25.04.2008, 23:03

Soweit ich weiß, steht das in deinem Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag, ob du anderen Tätigkeiten neben deiner Arbeit-/Ausbildung nachgehen darfst.

Wenn nicht, frag deinen Chef bzw. besser den Betriebsrat falls Du in einem größeren Unternehmen tätig bist.

Versteuern musst man alles ab einem bestimmten Verdienst, ich glaube ab ca. 7000€ / Jahr.

EDIT: https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

Muchi

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3

25.04.2008, 23:10

Hab ich schon gefragt , mein Meister meinte zu mir das es sich nur um eine bedingte Dienstleistung handelt und da sie dann noch Online stattfindet, wird dies nicht angrechnet.

W7F

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4

25.04.2008, 23:14

Also wenn Du bei diesem "Online-Dienstleister" angestellt bist, musst du deinen Lohn trotzdem ab 7000+€/Jahr versteuern.

Wenn Du selbstständig "Online-Dienstleistungen" anbietest und damit Geld verdienst, musst Du ein Gewerbe anmelden und dann Steuern zahlen - da gelten dann aber imo andere Sätze.

Alles andere ist meines wissen nicht ganz legal^^

So lange du unter der besagten Grenze bleibst, ist es aber sowieso egal.

Muchi

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5

25.04.2008, 23:20

Naja angestellt bin ich nicht ich Plane mir dies Selbst anzubieten und es wird eigentlich nicht mehr als 7000 Euro/Jahr sein.
Also müsste ich das Gewerbe dann nicht einmal melden bzw dafür irgentwelche Steuersätze bezahlen, versteh ich dich da richtig?

6

25.04.2008, 23:24

Wenn du keine Leistungen über's AA oder Arge beziehst, darfst du ein geringfügiges Beschäftigungsverhältniss (400 € - Job) ausüben, wenn das nicht durch deinen Ausbildungsvertrag ausgeschlossen ist. Meistens müssen aber andere Beschäftigungsverhältnisse dem Arbeitgeber gemeldet werden.
Die Zensur ist der Schutz der Wenigen gegen die Vielen.
Kurt Tucholsky


7

25.04.2008, 23:26

Nein, anmelden musst du dich als Selbständiger immer und dann auch Steuern bezahlen und das kann man nur umgehen, wenn die "angeblichen" Ausgaben höher sind als die Einnahmen.
Die Zensur ist der Schutz der Wenigen gegen die Vielen.
Kurt Tucholsky


Muchi

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8

25.04.2008, 23:39

o.O doppelpost sieht man nicht gerne und ihr macht mich unsicher, mhh naja ich schau mir erstmal noch einiges an und erkunde mich mal weiter

9

25.04.2008, 23:45

Ich war selbst schon selbständig und zur Zeit bin ich unter anderem auch für die Löhne zuständig, also ein bischen Ahnung hab ich von der Materie, falls du noch was wissen willst.

Und das mit dem doppelpost hat sich so ergeben, dass ich zuerst auf deine Frage zu 400€-Job geantwortet habe, und du aber dann was von Selbständigkeit wissen wolltest, als ich schon geantwortet hatte.
Die Zensur ist der Schutz der Wenigen gegen die Vielen.
Kurt Tucholsky


10

26.04.2008, 02:52

Sone Minijobs werden unter 400 € nich versteurt .Alles drüber kann von 15-40% versteuert werden .Je nach dem

11

26.04.2008, 09:49

Das einfachste wäre, wie ich, einfach mal aufs Finanzamt zu gehen, die Beraten dich gut und umfassend.
Ich mache ja auch eine Online-Dienstleistung nebenher im Internet. Ich musste mir eine Steuernummer besorgen welche ich nun auf meine Rechnungen setzen muss.

Hier greift nun die so genannte "Kleinunternehmerregelung". Und zwar, wenn der Gesamtumsatz im Jahr nicht 17.500€ überschreitet.
Das schreibst du auf die Rechnung mit rauf (§ 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz - UStG -). Somit weist du Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr zu und kannst auch keinen Vorsteuerabzug mehr geltend machen.

Den Antrag dazu gibts auch beim Finanzamt, wieso du, denke ich, nicht umrum kommst, dort mal hinzugehen :)

Patrick

P.S.: Was kann das denn für ne Leistung sein, die du uns nicht nennen willst?
Etwa vor ner Webcam? :D

Muchi

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12

26.04.2008, 10:09

LooooL Daddi nein nihts mit Webcam oder sonstiges xD
Es ist einfach nur so weil es eigentlich ganz Simpel ist, man damit aber vielen Helfen kann.
Naccher Eifern mir noch welche nach :P

Aber ich hab es mir mal überlegt und hab noch einen andere möglichkeit gefunden und die sieht wie folgt aus.

Wenn man das ganze denn über Spenden laufen lässt und ich für die Spenden diesen Service anbiete, würde dann irgentwas anfallen?
Ich denke eher nicht da es einen ja vollkommen frei gestellt ist ob diese Person etwas spenden will oder nicht.

13

26.04.2008, 10:42

Dann aber nur, wenn sie nicht spenden müssen, sonst ist es betrug :)

W7F

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14

26.04.2008, 10:43

Warum so kompliziert?
Machs wie Daddi gesagt hast und gut ist. Dann ist alles legal und ordnungsgemäß- und Du sagst ja selbst du kommst nicht über 7000€ Gewinn. Und bei einem Onlinedienstleister fallen ja nicht soviel Kosten an, so dass ich kaum glaube, dass dein Umsatz über 17.000€ liegen wird.

Und glaub mir, das Finanzamt kann ganz schön lästig werden, wenn man nicht nach den Spielregeln spielt ;)

15

26.04.2008, 11:39

Spenden gelten für dich, auch wenn sie freiwillig geleistet werden, als stinknormaler Umsatz.



16

26.04.2008, 13:17

oh man jetzt bin ich neugierig XD los raus mit der sprache was ist es"!!!!!! :cursing:

Muchi

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17

26.04.2008, 13:26

Schon alles geklärt ^^
danke Daddi nochmal :))