Das einfachste wäre, wie ich, einfach mal aufs Finanzamt zu gehen, die Beraten dich gut und umfassend.
Ich mache ja auch eine Online-Dienstleistung nebenher im Internet. Ich musste mir eine Steuernummer besorgen welche ich nun auf meine Rechnungen setzen muss.
Hier greift nun die so genannte "Kleinunternehmerregelung". Und zwar, wenn der Gesamtumsatz im Jahr nicht 17.500€ überschreitet.
Das schreibst du auf die Rechnung mit rauf (§ 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz - UStG -). Somit weist du Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr zu und kannst auch keinen Vorsteuerabzug mehr geltend machen.
Den Antrag dazu gibts auch beim Finanzamt, wieso du, denke ich, nicht umrum kommst, dort mal hinzugehen
Patrick
P.S.: Was kann das denn für ne Leistung sein, die du uns nicht nennen willst?
Etwa vor ner Webcam?