Sie sind nicht angemeldet.

1

01.11.2008, 18:14

feuerwehr frage

da es wenn ich die ganze geschichte schreib wieder n bboy poser thread is frag ich nur eine sache

darf die feuerwehr die tür aufbrechen bei nicht bestätigtem feuerverdacht wenn keiner aufmacht?

2

01.11.2008, 18:24

Kommt drauf an, wie stark der nicht bestätigte Verdacht ist. Bei Qualm, denke ich, ja.

Guck aber lieber ins Gesetzbuch oder wo du das sonst gedenkst zu finden. Hier findest keine Hilfe, es sei denn, jemand arbeitet bei der Feuerwehr :o


3

01.11.2008, 18:24

es war weder von aussen rauch zu sehen noch konnte man vorm haus was sehen/riechen

4

01.11.2008, 18:25

Ich würd mal direkt sagen ja. Die Gesetze in Deutschland sind in der Hinsicht relativ weit gefasst, so dürfte z.B. auch jeder Ersthelfer in einem Notfall in ein Haus einbrechen, wenn der (begründete) Verdacht besteht, dass in diesem Hilfsmittel zur Rettung des Opfer sind (natürlich alles in Verhältnismäßigkeit gesehen;))
Da die Feuer in Deutschland ja die Hoheitsrechtliche Aufgabe der Gefahrenabwehr innehat, werden sie das wohl auch dürfen.
Mfg

Edith sagt, dass sie zwar nicht bei der Feuerwehr ist, aber bei einer anderen Hilfsorganisation, wo das auch die Lehrmeinung ist:)

5

01.11.2008, 18:35

also es war so ich hab gepennt (so von 3 bis 5 da hat mich n kumpel abgeholt) ich hab rauch gerochen und gedacht mein dad kocht (was er auch hat) aber er hats vergessen es is angebrannt und hat gerauchtu nd er hat gepennt

ich habs ausgemacht und bin mit nem kumpel raus ...... wir sehen feuerwehr rumfahren (bullen rettungswagen auch) ich denk mir natürlich nix ...... komm so um 18.10 heim und tür is kaputt ,, mein nachbar hat die angerufen weils nach verbranntem essen gerochen hat .... man hat weder aussen rauch gesehen noch war in der wohnung groß rauch

sypher

pr0n00b

Beiträge: 1 295

Wohnort: bei Dortmund

Beruf: Schüler

  • Nachricht senden

6

01.11.2008, 18:53

Nachbar auf Schadensersatz verklagen, bzw zumindest zusehen, dass irgendwer(nicht du) die Feuerwehr und die Tür bezahlt!

7

01.11.2008, 19:03

Ich verklag auch immer meinen Nachbarn auf Scchadensersatz, wenn er besorgt die Feuerwehr angerufen hat, nur um etwas gutes zu tun... onnte er ja nicht wissen.
Moralisch ist sowas verdammt scheiße.


liquid!

unregistriert

8

01.11.2008, 19:20

Zahlt die Hausratversicherung... schreiben von der Feuerwehr/Polizei mit Sachverhalt per Post schicken und den Rest am Telefon klären.

9

01.11.2008, 23:11

omg?dachte nie dass liquid mir helfen würde *im kalender rot ankreuz* XD

naja ich denk mal mein dad klärt es mit der veersicherung habs mal an ihn weitergeleitet

danke ich schreib dann montag wies weiterverläuft

liquid!

unregistriert

10

02.11.2008, 00:56

Du, freu dich net zu früh. Das Ding mit dem rauchenden Topf kann auch als grob fahrlässig eingestuft werden, dann müsst ihr die kosten selbst tragen.

11

02.11.2008, 02:18

Du, freu dich net zu früh. Das Ding mit dem rauchenden Topf kann auch als grob fahrlässig eingestuft werden, dann müsst ihr die kosten selbst tragen.


So siehts aus is meinen Nachbarn auch passiert der durfte dann blechen.

12

03.11.2008, 07:21

Komplett ohne Bestätigung des Verdachtes in irgendeiner Art darf die Feuerwehr das nicht. Die Wohnung als letzter Zufluchtsort ist die letzte Instanz der Freiheit des Bürgers. Komplett ohne Verdacht auf Notfall gilt das also auch in Uniform als Einbruch.

Aber ich würde dir auch die Variante Bericht vonner FW holen u. bei der Versicherung melden ans Herz legen. Es sei denn, bei deinem Vater kann man Drogen nachweisen (is jetzt kein Vorurteil gegen dich, aber wäre ein Grund, euch die Kosten allein tragen zu lassen!).

13

03.11.2008, 10:28

Jup, in dem Fall is nich der Nachbar dran, sondern dein Vater.
Da es Rauchentwicklung gab, war der Verdacht begründet. Also hat dein Nachbar alles richtig gemacht.
Wir müssen [...] der Versuchung widerstehen, ein Geflecht von Gesetzen herzustellen, hinter dem eines Tages die Freiheit unsichtbar wird. - Helmut Schmidt[/size]