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1

17.04.2010, 23:17

Portmonai gefunden

Hiho unzwar habe ich heute in Dortmund ne Portmonai gefunden... Führerschein, Postbankkarte + 35€.
Habs bei der Polizei abgegebn, und er hat die Adresse von mir aufgeschrieben :hmm:
kriege ich jetzt irgendwelche Belohnungen, er hat nichts gesagt, nur danke :D
Der Mann kam aus Castrop-Rauxel, hätte er in Dortmund gewohnt würde ich es persönlich geben.


MFG

3

17.04.2010, 23:27

Aus dem BGB:

Zitat


§ 971
Finderlohn

(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

Fassung aufgrund des Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur


Man kann aber niemanden dazu zwingen ;P

chainest

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4

18.04.2010, 00:20

direkt einen lohn verlangen würde ich nicht.


DarthMaul

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5

18.04.2010, 03:14

Aus dem BGB:

Zitat


§ 971
Finderlohn

(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

Fassung aufgrund des Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur
Man kann aber niemanden dazu zwingen ;P
er könnte ihn theoretisch auf zahlung des finderlohns verklagen....was sich aufgrund des geringen wertes aber natürlich alles andre als lohnen würde


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6

18.04.2010, 12:56

direkt einen lohn verlangen würde ich nicht.
das habe ich auch nicht behauptet.
Naja 5% von 35€ ist auch nicht viel.

Danke :!:
ich könnte die frage, irgednwie auch Wikipedia fragen naja egal ;D

MFG

chainest

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7

18.04.2010, 14:26

ging eher darauf ein:

Zitat

§ 971
Finderlohn

(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

Fassung aufgrund des Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur


8

18.04.2010, 18:23

For your education: Portemonnaie
Wir müssen [...] der Versuchung widerstehen, ein Geflecht von Gesetzen herzustellen, hinter dem eines Tages die Freiheit unsichtbar wird. - Helmut Schmidt[/size]

9

18.04.2010, 20:39

For your education: Portemonnaie
1+ Beitrag, herzlichen Glückwunsch :) mir wayne wie es geschrieben wird. Hauptsache es war verständlich genug.

DarthMaul

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10

18.04.2010, 21:23

For your education: Portemonnaie
oder seit neuestem leider och: portmonee


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11

18.04.2010, 23:35

ochneeee, portmoneeee!

12

19.04.2010, 00:06

For your education: Portemonnaie
1+ Beitrag, herzlichen Glückwunsch :) mir wayne wie es geschrieben wird. Hauptsache es war verständlich genug.
stimmt
Rechtschreibung ftl...
braucht keiner

13

19.04.2010, 08:55

Special Tip: beim nächsten mal nenn es Geldbörse
I've got a heart on for you

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14

19.04.2010, 13:51

Special Tip: beim nächsten mal nenn es Geldbörse

Special Tipp: nenn Tipp beim nächsten Mal Tipp ... und nun büdde zurück zum Topic :)

DarthMaul

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15

19.04.2010, 14:11

da er special geschrieben hat und das englische tipp tip geschrieben hat, passt das so:P


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