darth,da spricht ja wer,der richtig in der materie drin ist/war =P
wenn du dich verpflichtest,gibst du auch dein einverständnis ins ausland zu gehen.
das man,wenn man sich verpflichtet auch auf jedenfall geht,ist nicht gesagt,kommt auf deine einheit an,aber sollte die einheit ausrücken,musst du mit.
das ist dann schließlich teil deines berufes.
wenn du die normalen 9 monate wehrdienst machst,musst du auf keinen fall, wenn du aber z.b. auf 24 monate fwdl verlängerst,kann es passieren,dass du mit musst