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23.03.2011, 12:38

Rechtslage

Hallo!

Meine Mutter wollte ihr Auto verkaufen und hat eine Firma angerufen die vorbeikommt und sich das Auto anschaut (A). Sie haben dann auch gleich einen Vertrag gemacht. Jedoch kam dann ein anderer Interessent (B) welcher mehr Geld geboten hatte. Nun hat sie aus dem Vertrag austreten wollen und nun gibt es einige Probleme. Ich habe hier mal den den Brief abgetippt der uns zukam, nachdem sie einen schriftlichen Rücktritt vom Vertrag zusandte. (Zuerst der Rücktrittsbrief)



Betrifft: Rücktritt vom Vertrag

Sehr geehrte Herren,

hiermit trete ich von dem am 12.03.2011 geschlossenen Vertrag zum Verkauf meines KFZ Marke: BMW amtliches Kennzeichen : XX-XX XX zurück.

Die gesetzliche Frist von zwei Wochen zum Widerruf des Vertrages ist gewährt.

Desweiteren:

Da auf Ihrem, mir ausgehändigten Verrtrag leider keine Kontonummer von Ihnen aufgeführt ist, werde ich die vorausbezahlten € 100,00 zuzuüglich einer Aufwandpauschale von € 20,00 zur Deckung der Ihnen entstandenen Auslagen, per Postanweisung an die aufgeführte Adresse überweisen.
Ich bitte von weiteren Kontakten Abstand zu nehmen.

Mit freundlichen Grüssen

XXX XXX

Anlage: Kopie der Durchschrift des Vertrages



Das bekamen wir zurück.



Sehr geehrte Frau XXXX,

anbei auf mich lautende Vollmacht von Herrn XXXX.

Der Mandant besteht auf der Erfüllung des Kaufvertrages.
Danach findet die Übergabe des Fahrzeuges XX-XX XX am 19.03.2011 um 14.00 Uhr bei Ihnen statt gegen Barzahlung des Restkaufpreises in Höhe von € 600,00.
Der Restkaufpreis beträgt volle €600,00, da Sie dem Mandanten desen Anzahlung von €100,00 per Post zugeschickt haben.
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht steht Ihnen nicht zu, da sich der Mandand vertragstreu verhalten hat und verhält.
Verweigern Sie die Übergabe, werde ich dem Mandanten empfehlen, ihm entstandene und noch entstehende Vermögesnschäden (entgangener gegenüber dem Abkäufer) gerichtlich geltend zu machen.
Allein der entgangene Gewinn beträgt € 2.000,00 .

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX
Rechtsanwalt

Anlagen: 1

[Nächste Seite]

Hiermit bevollmächtige ich,

XXXX [Name+Anschrift des Klägers]
XXXX
XXXX [Name+Anschrift des Rechtsanwalt]


mit meiner rechtlichen Vertretung in der Forderungssache gegen
Frau XXXX XXX XXX [Name+Anschrift]

nach Abschluß des Kfz-Kaufvertrages vom 12.03.2011

XX, den 16.03.2011





So das ist das was wir bekommen haben.Meine Mutter hatte eine Anzahlung für das Auto von 100€ bekommen. Diese hat sie jedoch wieder zurückgeschickt + 20€ Aufwandsentschädigung, was insgesamt 120€ macht.
Auf dem Vertrag steht auch nichts, dass sie nicht zurücktreten kann. Was noch hinzukommt, was uns im nachhinein aufgefallen ist:

Auf dem Vertrag:

Verpflichtungen des Käufers:

4. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe hat der Käufer das Fahrzeug unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen um- bzw. abzumelden.

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt. Erst bei vollständiger Zahlung des verinbarten Kaufpreises wird der Fahrzeugbrief an den Käufer übergeben.


Der Käufer meinte jedoch bei schließung des Vertrages, dass dieses Auto bereits nach Afrika, gewinnbringend, verkauft wurde.

Meiner Ansicht und der meiner Mutter nacht, sind wir vollkommen im Recht und haben nichts zu befürchten, da:

- Jegliche Anzahlungen wurde zurückgesandt
- Sie bekamen eine Aufwandsentschädigung
- Sie hat einen schriftlichen Rücktritt zugesandt
- Der Vertragspartner ist NICHT vertragstreu, da er das Auto, laut ihm, bereits weiterverkauft hat. Jedoch ist es noch unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung(siehe Verpflichtungen des Käufers)

Jetzt wollte ich bzw wollen wir mal wissen wie das nun aussieht. Haben wir etwas zu befürchten oder nicht?

2

23.03.2011, 13:05

"Die gesetzliche Frist von zwei Wochen zum Widerruf des Vertrages ist gewährt."

Gilt nicht in diesem Fall.
Sie hat einen Vertrag mit der Firma abgeschlossen und sofern sich die Firma an den Vertrag hält, muss sie sich auch an den Vertrag halten.

Außerdem ist das eine echt miese Art, einen Vertrag abzuschließen und diesen nicht einhalten zu wollen, weil ein besseres Angebot in Aussicht ist. Meine persönliche Meinung.

3

23.03.2011, 13:08

Ja gut aber in Deutschland gibt es doch ein Rücktrittsrecht von 2 Wochen oder?

Naja.. Wenn man wegen des ehemaligen Lebensgefährten ~6000€ Schulden an der Backe hat, nimmt man gerne jedes Geld was man mehr bekommt.


ABER: Der Partner hat sich auch nicht an den Vertrag gehalten. Er sagte, dass das Auto bereits weiterverkauft sei, wobei es noch unser Eigentum ist. Somit kann er ja nicht darüber verfügen, zumindest nicht verkaufen.

4

23.03.2011, 13:11

http://www.recht.de/

Selbe Frage dort nochmal. Da wird dir eher geholfen.
Aber eigentlich bin ich mir mit meiner Antwort von oben sicher.

5

23.03.2011, 13:45

Die Frage wird dir nur ein Anwalt wirklich beantworten können :)
http://www.123recht.net/ Hier kannst du dich auch melden.

6

23.03.2011, 17:38

Der Händler ist im Recht, nicht ihr.
Da ihr einen Vertrag geschlossen habt, seid ihr dem Händler gegenüber eine Verpflichtung eingegangen (nämlich die Übergabe des PKW), genauso wie er euch gegenüber eine Verpflichtung eingegangen ist (die Bezahlung). Und anders formuliert hat der Händler nun das Recht erworben, über den PKW zu verfügen. Und dieses Verfügungsrecht nutzte er, um den PKW schon weiterzuverkaufen, was rechtlich in Ordnung ist. Er hat sich also vertragstreu verhalten.
Die 2 Wochen-Frist gilt nur für Fernabsatzverträge, also zB. übers Internet oder per Telefon geschlossene Verträge, bei denen man selbst was kauft.
Also über das vertragstreue Verhalten oder über die 2 Wochen-Frist kommt ihr aus der Nummer nicht raus.

Für alles Weitere solltet ihr ´nen Anwalt zu Rate ziehen. Aber ich seh da wenig Chancen.
Wir müssen [...] der Versuchung widerstehen, ein Geflecht von Gesetzen herzustellen, hinter dem eines Tages die Freiheit unsichtbar wird. - Helmut Schmidt[/size]

Project-Dragon

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7

23.03.2011, 18:32

Im Allgemeinen kannst du als Verkäufer nicht von Verträgen zurücktreten (es sei denn, vorher so vereinbart), sondern diese nur Anfechten.
Gründe für Anfechtugen sind entweder Inhalts-, Erklärungs- oder Übermittlungsirtümer.
Da dies in eurem Fall nicht der Fall war, gibt es keine rechtmäßige Möglichkeit von diesem Vertrag zurückzutreten.



Zitat

- Der Vertragspartner ist NICHT vertragstreu, da er das Auto, laut ihm, bereits weiterverkauft hat. Jedoch ist es noch unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung(siehe Verpflichtungen des Käufers)

Was der Käufer für weitere Geschäfte abschließt, betrifft euch in keinster Weise.
Für euch bindend ist der Vertrag mit dem Käufer. Solange dieser die vereinbarte Geldsumme bezahlt (bzw zusätzliche Vereinbarungen erfüllt, wie das Abholen der Ware) liegt kein Vertragsbruch vor.
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8

23.03.2011, 23:34

Der Kaufvertrag ist wirksam und bei nichteinhalten der Pflichten, kann die benachteiligte Partei Anspruch auf Schadenersatz stellen.






JDG

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Beruf: Kaufmann

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9

24.03.2011, 13:21

Der Händler ist im Recht, nicht ihr.
Da ihr einen Vertrag geschlossen habt, seid ihr dem Händler gegenüber eine Verpflichtung eingegangen (nämlich die Übergabe des PKW), genauso wie er euch gegenüber eine Verpflichtung eingegangen ist (die Bezahlung). Und anders formuliert hat der Händler nun das Recht erworben, über den PKW zu verfügen. Und dieses Verfügungsrecht nutzte er, um den PKW schon weiterzuverkaufen, was rechtlich in Ordnung ist. Er hat sich also vertragstreu verhalten.
Die 2 Wochen-Frist gilt nur für Fernabsatzverträge, also zB. übers Internet oder per Telefon geschlossene Verträge, bei denen man selbst was kauft.
Also über das vertragstreue Verhalten oder über die 2 Wochen-Frist kommt ihr aus der Nummer nicht raus.

Für alles Weitere solltet ihr ´nen Anwalt zu Rate ziehen. Aber ich seh da wenig Chancen.

vollkommen richtig ich habe das nich "gelernt" aber in meinem beruf muss ich es wissen ;) ich verkaufe bzw kaufe keine autos aber das is schnuppe da die rechtslage gleich ist.