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1

15.04.2010, 16:15

Frage zu ebay und OVP-Verkäufen

Vornweg: Das ist rein aus Interesse ^_^

Angenommen, dass man einen Artikel namens
"iPhone 3GS OVP"
in ebay einstellt und dann im Text ausdrücklich erwähnt, dass nur die Verpackung verkauft wird und nicht das Gerät und irgendein Idiot kauft das für viel Geld.

Ist der "Idiot" dann auch verpflichtet das Geld zu zahlen und hat pech gehabt, oder ist das bei solchen Fällen anders geregelt, so dass er vom Kauf zurücktreten kann!?

Würd mich einfach mal interessieren, da man sowas ja öfter mitbekommt^^

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2

15.04.2010, 16:23

Vorm Gericht würde der Verkäufer trotzdem nicht mit durch kommen.
Tue, tue, tue tout le monde. Voici la musique d'ordinateur. Tire ou meurs.

3

15.04.2010, 16:43

wieso sollte er zurücktreten dürfen?

Er hat ne Verpackung gekauft. Wenn das so drinne steht, hat der Verkäufer nichts illegales getan

4

15.04.2010, 16:45

wieso sollte er zurücktreten dürfen?

Er hat ne Verpackung gekauft. Wenn das so drinne steht, hat der Verkäufer nichts illegales getan
Genau ! Er ist verplfichtet zu bezhalen.

6

15.04.2010, 16:55

Täuschung.
wieso täuschung. wenn man ausdrücklich sagt OVP, dann heisst es auch nur OVP.
Sagen wir mal da steht Defekt, und man kauft es ohne es zu wissen, ist es eine Täuschung.... eher nicht :!:

7

15.04.2010, 16:57

Solange alles auf der Seite angegeben ist und man selbst so dumm ist nicht richtig zu lesen, ist es nicht die Schuld des Verkäufers.

8

15.04.2010, 17:03

Es wird aber offensichtlich nur deswegen und mit der Absicht angeboten.

chainest

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9

15.04.2010, 17:07

Es wird aber offensichtlich nur deswegen und mit der Absicht angeboten.


beweise es das es offensichtlich und nur deswegen und mit der absicht angeboten wird.


10

15.04.2010, 17:10

Die Richter sind ja nicht doof.

11

15.04.2010, 17:10

Es wird aber offensichtlich nur deswegen und mit der Absicht angeboten.
vielleicht will er es verkaufen, und vielleicht sucht einer ne OVP. wieso denn nicht ;)
Zum glück habe ich paar kentnisse, da ich auf einer Kaufmannschule bin :'D bin zwar ne Neuling, aber ich weiss schon paar sachen.
Es muss 99%ig bezhalt werden ;)

Individueller Benutzer

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12

15.04.2010, 17:10

Es wird aber offensichtlich nur deswegen und mit der Absicht angeboten.
Dummheit schützt vor Strafe nicht...
Genau den selben Thread gab es gestern in KC. Die Jura-Typen haben alle gemeint, dass man bei einer Klage nicht wirklich eine Chance hat sein Geld dann auch wirklich zu bekommen. Sollte er allerdings einfach das Geld überweisen ohne nachzufragen... ;O[MSIE_newline_end ]
nope

13

15.04.2010, 17:11

@ maytz da oben: genau und da kommt die Arglist ins Spiel....und sowieso dann bezahlt man halt einfach nicht und bekommt nen vermerk wegen einer nichtbezahlten auktion pffff wenn das die ausnahme bleibt juckt das eh keinen .

Individueller Benutzer

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14

15.04.2010, 17:12

vielleicht will er es verkaufen, und vielleicht sucht einer ne OVP. wieso denn nicht ;)

Es handelt sich um 700€ Startgebot für eine Verpackung. :rolleyes: [MSIE_newline_end ]
nope

15

15.04.2010, 17:24

es kommt drauf an wie die Auktion beschrieben ist. ( Wenn es zu Verhandlung kommt )

stehen dort die ganzen technischen Daten + Funktionen und nur ganz klein mitten im Text es ist nur die Verpackung wird der Richter auf Täuschung entscheiden.

steht dort eindeutig nur ein Satz verkaufe die OPV des Iphones hat der Käufer Pech!

16

15.04.2010, 17:32

Wir könnens ja mal probieren :D

18

15.04.2010, 18:17

Es muss eindeutig angegeben werden, dass es sich nur um die Verpackung handelt. Anderes Umschreiben etc pp wär Kundentäuschung und strafbar.

DarthMaul

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19

15.04.2010, 19:55

in sonem fall(also dass das nur iwo recht klein im text steht und das startangebot bei sonem hohen preis beginnt) hätte man schon gute karten, da ohne probleme rauszukommen, das rechtssystem will und soll ja grade die "schwächeren"(also hier vom wissen über den hintergrund der ganzen auktion) und "unerfahreneren" schützen
abgesehen davon, dass zunächst ne anfechtung wegen irrtums(119 bgb) oder evtl. wegen arglistiger täuschung(123 bgb) in betracht kämen, würde sonen hinterlistiges verhalten für nen 242 bgb(leistung nach treu und glauben) sprechen

theoretisch könnte man och ne anzeige wegen betruges starten, die aller wahrscheinlichkeit nach sogar durchkäme


Under the winter skies
We stand glorious!
And with Oden on our side
We are victorious!