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17.09.2009, 21:38

Kirche verklagen?

Bei einer spannenden ICQ-Diskussion bin ich auf eine Frage gestoßen, die hoffentlich in diesem Thread beantwortet werden kann. Wir betrachten folgendes Beispiel:
Eine Frau möchte katholische Priesterin werden.
Nun die juristische Frage:
Laut Kirchenrecht ist dies nicht erlaubt. Allerdings gibt es in Deutschland das Grundgesetz, die Verfassung, das oberste Recht. Folgende Gründe sprechen für eine verfassungsrechtlich bedenkliche Situation:
1. Freie Berufswahl - Die Frau muss ihren Beruf frei wählen dürfen.
2. Diskriminierung/Menschenwürde - Die Frau wird diskriminiert und wird dadurch in ihrer Menschenwürde geschädigt.

Folgender Vergleich ist mir dazu eingefallen:
Eine Jude möchte Elektroniker werden. Die Firma XYZ nimmt diesen Mann nicht, weil er Jude ist und firmeninterne Gesetze besagen, dass Juden bei ihnen nicht angestellt werden. Diese Firma würde in Deutschland sofort verklagt werden.

Warum ist das bei der Kirche nicht so. Ich freue mich auf spannende Antworten!

maddevil

Fortgeschrittener

Beiträge: 542

Wohnort: ludwigshafen

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17.09.2009, 21:51

hm das sind 2 sehr unterschiedliche situationen und ich glaube nicht das man damit durchkommt wenn man nich ein paap kk aufem konto für den anwalt einplant

3

17.09.2009, 21:58

das wirst du auch mit den besten und teuersten Anwälten nicht durchbringen.

4

17.09.2009, 22:00

Wenn das ganze verfassungswidrig wäre, dann müsste sich der Verfassungsschutz einschalten. Außerdem ist das hier eine rechtliche Frage und nicht ob man die nun verklagen kann oder nicht. Wenn das wirklich gegen das GG verstößt dann braucht man keine Anwälte mehr, dann muss das ein Rechtsstaat selbst erledigen können.

5

18.09.2009, 01:23

Zitat

Als Konsequenz von Religionsfreiheit und der Trennung von Staat und Kirche ist in Deutschland das Recht der Religionsgemeinschaften, innere Angelegenheiten selbst zu regeln, in der Verfassung, dem Grundgesetz, verankert (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 III WRV – kirchliches Selbstbestimmungsrecht).
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenrecht

Zitat

Die gesetzliche Regelung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts findet sich heute in Art. 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung, der gemäß Art. 140 des Grundgesetzes Bestandteil des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist:

Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliches…estimmungsrecht
Die Zensur ist der Schutz der Wenigen gegen die Vielen.
Kurt Tucholsky


6

18.09.2009, 12:57

Der Verfassungsschutz kümmert sich nicht um jeden Kleinmist, der nicht verfassungskonform ist. Seine Aufgabe besteht darin, politisch oder religiös extreme Gruppen zu beobachten (VerfassungsSCHUTZ).
I gotta get in shape.
From now on will be total organization.
Every muscle must be tight.

7

18.09.2009, 16:34

wenn ich mich nicht irr hat meine alte reli lehrerin gesagt sie wär priesterin (oder so ähnlich) aber ich denk du bist nicht der erste der auf sowas kommt in den 60 jahren in denen wir unser grundgesetz haben :)

8

19.09.2009, 11:43

Vermutlich ist sie evangelische Pfarrerin.
I gotta get in shape.
From now on will be total organization.
Every muscle must be tight.

9

19.09.2009, 12:07

oder katholische Nonne
Die Zensur ist der Schutz der Wenigen gegen die Vielen.
Kurt Tucholsky