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1

19.06.2010, 00:00

Entscheidung:

Eure Entscheidung

Insgesamt 41 Stimmen

20%

Eeinsperren. (8)

80%

Freilassen. (33)

Es gibt 2 verdächtige Männer, ihr habt die Wahl:
Einer davon ist ein psychisch gestörter Mörder, es ist aber nicht erkennbar, wer.

Ihr habt die Wahl, entweder ihr sperrt alle ein, riskiert dabei aber, dass ein unschuldiger Mann sein Leben lang eingesperrt ist.

Oder ihr lasst beide frei, ihr "schenkt" einem Männern die Freiheit, aber risikiert, dass bald darauf wieder jemand stirbt, da der Mörder auch frei ist.

Was würdet ihr machen?

2

19.06.2010, 00:13

In nem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung. Freilassen.

maddevil

Fortgeschrittener

Beiträge: 542

Wohnort: ludwigshafen

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3

19.06.2010, 00:15

kollerteralschaden zu ^^



bisschen mehr infos wären gut

devcon

Cisco-Zottel

Beiträge: 2 886

Beruf: Fachabitur, Netzwerktechniker

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4

19.06.2010, 00:17

Das ist wieder so eine dumme Frage im Stil von <Du musst jemanden töten - Person A oder Person B?>

Beide Optionen die du aufgezeigt hast sind keine ernstzunehmenden Optionen und höchstens ein letzter Ausweg wenn alle Stricke gerissen sind. Erstmal wird in Ruhe ermittelt :)

5

19.06.2010, 00:30

Es ist eine Frage, ob einem die Freiheit der Unschuldigen wichtiger ist, als der Schutz vor dem Mörder.

6

19.06.2010, 00:36

Wenn der Mörder wieder mordet, weiß man, dass es der Mörder ist. Wenn der Unschuldige seine Unschuld nicht beweisen kann, hat er sein Leben hinter sich.

Wie ich es gesagt habe: Unschuldsvermutung.

7

19.06.2010, 01:40

Zitat

Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
noch fragen?
I've got a heart on for you

8

19.06.2010, 01:54

Also würdet ihr den Mörder laufen lassen, er würde ein Kind töten und ihr begründet das auf irgendeine Zeile in einem Gesetz?
Ich mein die Frage eher moralisch, nicht rechtlich.

9

19.06.2010, 01:56

nun stell du dir mal vor du bist in diesem fall die unschuldige person....
I've got a heart on for you

10

19.06.2010, 01:57

dann ist die Frage, ob du dich opferst.. um "das Kind" zu retten.

11

19.06.2010, 02:08

Warum muss es nen Kind sein?
Solche Grundsatzfragen bringen garnichts.

Warum? Darum! Warum? Darum! usw..

Und mal im Ernst, es gibt nicht umsonst Polizisten, Kriminalisten und Psychologen die einem bei solchen Fragen nach nem Mörder weiterhelfen.

Noch Fragen?

Van_Falkland

IT-Trinitätslehre (Windows, Linux und Mac OSX sind alle gleich gut)

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Beruf: Fachinformatiker für Systemintegration (Azubi im 3. Lehrjahr)

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12

19.06.2010, 16:47

Ich denke auch dass man beide freilassen sollte. Im Zweifel fuer den Angeklagten hat sich noch immer bewaehrt.

Es besteht schliesslich auch die Moeglichkeit, dass der "Moerder" einfach aufhoert zu morden weil er nicht riskieren will jetzt doch noch eingesperrt zu werden. Dann hat man ihn zwar fuer seine begangenen Taten nicht belangt, letztlich aber den Sinn der Bestrafung, die Besserung des Taeters, trozdem erreicht.
Vielsagende Blicke bemerkt man nur wenn man gut hinhört.

13

19.06.2010, 20:07

Ich mein die Frage eher moralisch, nicht rechtlich.


Wenn das Kind tot ist, haben wir eine Person weniger die unser Klima belastet. Bitteschön Moral.
Tue, tue, tue tout le monde. Voici la musique d'ordinateur. Tire ou meurs.

14

19.06.2010, 22:09

Freilassen. No risk no fun...


Rukia

I~ Green Fairy ~I

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Beruf: Fachlagerist

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15

19.06.2010, 22:56

freilassen. wo kommen wir denn hin, wenn wir unschuldige einsperren nur um den täter auch zu haben.....

druid

-J-ust too late... **

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Beruf: Student

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16

19.06.2010, 23:00

Es werden ja oft genug welche eingesperrt, nur weil alle Beweise auf den führen, oder er fälschlich belastet wurde... gab neulich mal ne Reportage dazu, oder nen kurzen Bericht im fernsehen. Als Entschädigung gabs iwie nen paar € am Tag.... ^^

Rukia

I~ Green Fairy ~I

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Beruf: Fachlagerist

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17

19.06.2010, 23:01

jap aufgrund von falschen ermittlungen. aber hier ist ja bekannt das einer unschuldig ist und der andere nicht, is n bissl was anderes ;)

18

20.06.2010, 15:12

man weiss zu 100% das einer der täter is man kann nur nicht nachweisen wer? ganz klar beide weg. würd ich au sagen wenn ich unter verdacht steh

19

20.06.2010, 17:08

Beide freilassen, jedoch unter Beobachtung stellen. Das Leben besteht aus verschiedensten Schattierungen und nicht nur aus Schwarz und Weiß.. hab ich mir sagen lassen.

20

20.06.2010, 17:36

Die Antwort ist richtig, aber nicht auf die Frage bezogen.
In der Frage gibt es nur schwarz und weiß.