Gibt es in Deutschland ein eigenes Gesetz gegen Spam?
A: Ja. Eine EU-Richtlinie hat inzwischen ihre Umsetzung in deutsches Recht im Rahmen der Reform des "Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG) gefunden:
Die Rechtsgrundlage für die Unzulässigkeit von Spam liegt bei Gewerbetreibenden in dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie bei Privatpersonen im allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach den §§ 823, 1004 BGB. Darüber hinaus kann ein direkter Konkurrent auch aus Wettbewerbsrecht gegen Spam vorgehen. Diese Auffassung kann mittlerweile als herrschend bezeichnet werden, Dutzende einen solchen Anspruch bejahende Gerichtsentscheidungen stehen nur zwei ablehnende gegenüber.
§§ 823, 1004 BGB:
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.
Dem Versender einer Spam-Mail wird eine Abmahnung zugesandt. Darin wird er über die rechtliche Sachlage informiert und unter Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. In einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Unterzeichner privatrechtlich ein gewisses Verhalten, hier die Belästigung mit Werbe-Mails, zu unterlassen und im Falle eines Verstoßes gegen diese Erklärung eine Strafzahlung - meist in Höhe von rund 5.000 EUR - zu leisten. Darüber hinaus kann man unter datenschutzrechtlichen Aspekten auch Auskunft über Herkunft und Weitergabe der von dem Spammer gespeicherten personenbezogenen Daten (E-Mail-Adresse, Namen, Adresse) verlangen.
*piep*
Quelle:
http://www.recht-im-internet.de/index.htm