Hallo,
irgendwo auf der 1. oder 2. Seite wurde was geschrieben davon, dass man am selben Tag der Überweisung in die Bank muss für eine Rückbuchung. Das alleine stimmt schon mal nicht. Eine Überweisung kann per se schon einmal bis zu 6 Wochen nach Ausführung zurückgerufen werden. Sogar nach 6 Wochen ist dies teils möglich, da manche Banken diese 6 Wochen einfach ignorieren. Das ist schonmal Fakt.
Fakt bei der ganzen Problematik ist auch mal wieder die Faulheit und Inkompetenz von Joymax. Denn nur JM und sonst niemand muss sich in einem Zeitraum von X Tagen zu einem Konflikt äussern. Geschieht das nicht, erfolgt die Rücküberweisung auf das Paypal Konto abzüglich etwaiger Gebühren von Paypal (die defintiv anfallen werden). Ebenso wird / würde Joymax bei einem enorm großen Konfliktpotential in enorme Probleme gegenüber Paypal geraten, denn Paypal entzieht dann nämlich JM die Möglichkeit dieses Zahlungssystem anzubieten. Ausserdem ist primär Joymax der Einzige in diesem Fall, der überhaupt etwas gegen den rückrufenden Käufer, also den Silkroadspieler, unternehmen könnte, nicht nur betreffend der Konfliktmeldung, sondern ggf. auch rechtliche Schritte. Nur wie will Joymax das machen? Ihr Gerichtsstand liegt irgendwo in Korea oder den USA, der des hier lesenden Spielers in Deutschland (zumind. größtenteils und dient jetzt auch nur als Beispiel). Soetwas umzusetzen würde jeglichen Kosten-Nutzen-Faktor sprengen. Sollte jedoch Paypal gegen euch entscheiden (was nicht passieren wird, solange JM den Konflikt nicht zu klären versucht, also niemals, denn JM ist faul und inkompetent) bleibt das Geld eben auf Joymax Seite und die Sache ist erledigt. Schlimmstenfalls wird euch der Zugang zu Paypal zukünftig verwehrt.
Auch der Punkt, dass der Paypal Konflikt für immaterielle Güter nicht gilt (was natürlich korrekt ist, Silk ist keine materielle Sache), ist wieder vom Joymax' Seite zum Scheitern verurteilt. Denn Joymax müsste mitteilen, dass es ein Handel mit nicht-materieller Ware war.
Das Einzige, was nun wirklich strittig wäre (abgesehen von materiell/immateriell), ist der Fall z.B. eines Premium Tickets bzw. allen Gegenständen die auf Zeit basieren. Hier könnte man wirklich sagen, dass die Dienstleistung noch nicht voll erbracht wurde nach einem Ban. Denn hier gilt es rein theoretisch von Joymax aus zu beweisen, dass ein Bangrund vorliegt. Ich kann mich noch an ältere ToS erinnern, in denen auch die TPAs, 2. Accounts usw erwähnt waren. Teils wurden diese entfernt. Jedoch hat sich Joymax noch immer einen weiten Spielraum vorbehalten, was Bangründe betrifft. Zum Beispiel das typische "harming" welches immer erwähnt wird. Ein Bangrund wäre z.B. auch, dass ihr Brüste in eurem Logo habt oder wie es (leider) auch auf einigen Servern immer vorkommt, alte Nazisymbole als Uni/Gilden Logo zu verwenden. Denn ein andere fühlt sich ggf. eben gestört in seinem Spiel.
Chargeback strafbar hin oder her. Natürlich ist es eine betrügerische Absicht/Tat, Geld zurück zu holen, für Dienstleistungen, die schon erbracht wurden. Und natürlich könnte man dafür belangt werden. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Irgendwer hat übrigens geschrieben, dass man z.B. wenn man mit 15 verurteilt wird, dann später mit 18 zahlen müsste oder dergleichen. Das ist übrigens Humbug. Wenn man veruteilt wird zu einer Geldstrafe, ist diese prinzipiell sofort zur Zahlung fällig. Im Regelfall kann man Ratenzahlung vereinbaren, aber dennoch ist sie sofort aktiv. Der Grund, warum man mit 18 zahlen müsste, ist die Tatsache, dass es ewig dauern kann, bis man einen Prozess hat. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Nichts desto trotz wurde ich z.B. mit Jugendstrafrecht abgestraft und die Geldstrafe wurde dennoch auch mehr danach bewertet und nicht voll wie bei einem Volljährigen. Achja, das Thema "die Akte": Da hab ich ersteinmal wunderbar gelacht. Alle unter 18 können noch so viele Einträge haben. Niemand ausser einem anderen (Jugend)Richter wird dies ersteinmal erfahren. Alle Strafen, die nach Jugendstrafrecht ausgesprochen wurden, sind für andere nicht sichtbar. Man selbst ist nichteinmal auskunftspflichtig gegenüber dem Arbeitgeber bei Jugendstrafen (zur Info, jemand der sich als z.B. Finanzmanager bei einer Firma bewirt, muss eine Vorstrafe wegen Betrugs angeben, sofern die Strafe in "der Akte" steht, sprich wenn sie mit dem entsprechenden hohen Strafmass und nach normalen Strafrecht (also nicht Jugendstrafrecht) abgestraft wurde).
Vieles, von dem was ich hier gesagt habe, wurde ja schon in anderer Form erwähnt. Aber ich hatte das dringende Schreibbedürfniss zu diesem Thema ...
PS:
Denkt mal drüber nach, warum wurde wohl der erste große Playerbotban (vor glaube 4 Wochen?) wieder zurückgerufen. Dann lest euch nochmals die Thematik mit PP Lizenz und Konflikten durch. Das ist natürlich eine Mutmasung von mir, aber sie liegt dennoch sehr auf der Hand.