kino.to abgeschaltet
"Bei einer bundesweiten Razzia sind am Mittwoch wegen des Verdachts der illegalen Verbreitung von Spielfilmen rund 20 Wohnungen und Geschäftsräume der Website kino.to durchsucht worden. Insgesamt wurden 13 Beschuldigte festgenommen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte.
Nach einem weiteren Verdächtigen wird noch gefahndet. "Wir suchen derzeit bundesweit nach ihm", sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Wolfgang Klein, der Nachrichtenagentur dpa. Bei Bedarf werde die Fahndung auf ganz Europa ausgedehnt.
Neben Leipzig waren auch Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren in Zwickau, Berlin, Hamburg, Bremen, Frankfurt am Main, Nürnberg und München sowie in Frankreich und Spanien durchsucht worden. Die Beamten der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) ermittelten bereits seit mehreren Monaten. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und eine Münchener Rechtsanwaltskanzlei hatten Anzeige gegen das Unternehmen gestellt.
Über kino.to werden nach Angaben der Ermittler Raubkopien von Spielfilmen und Serien illegal verbreitet. Das Portal listet dabei Links auf Filmeanbieter auf. Es gebe aber eine organisatorische Verbindung zwischen Portal und den Anbietern, betonte Klein. Die Internetadresse kino.to ist in Tonga in der Südsee registriert. Allein dies zeige, dass der Betreiber Unseriöses vorgehabt habe. Die Server stehen allerdings größtenteils in Europa.
Die Website hat etwa vier Millionen Nutzer täglich. Sowohl der Schaden für die Filmwirtschaft als auch die Gewinne der Hauptbeschuldigten liegen laut Klein im siebenstelligen Euro-Bereich. Die Seite war am Mittwoch nicht mehr zu erreichen. Stattdessen erschien vorübergehend auf dem Bildschirm ein Hinweis zu den laufenden Ermittlungen der Kriminalpolizei.
Ob auch die Nutzer der Seite mit Ermittlungen rechnen müssen, war am Mittwoch noch unklar. Dies werde zu einem späteren Zeitpunkt geprüft, sagte der Sprecher."
Quelle: taz.de
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risiko für die nutzer?
"Nutzer von kino.to müssen nach Ansicht von Urheberrechtsexperten keine Konsequenzen befürchten. Im Gegensatz zum Filesharing ist das Betrachten von Streaminginhalten nicht strafbar, einzig das Herunterladen und Anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten verstößt gegen geltendes Gesetz.
Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass es Abmahnungen für Nutzer geben wird. Denn die Filmwirtschaft ist laut einem Bericht der "Bild" der Meinung, dass das Zwischenspeichern von Streaminginhalten im Speicher des Rechners bereits ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist.
Jedoch ist dies noch nicht von Gerichten bestätigt, weshalb es nicht als gegeben gilt. Wurde hingegen eine Kopie des gestreamten Materials angefertigt, kann es schon sein, dass es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen kann.
Fraglich ist indes, ob die Nutzer überhaupt verfolgt werden können. Laut einem Bericht des Portals "magnus.de" wurden die IP-Adressen der Nutzer nicht vom kino.to-Server gespeichert.
Insgesamt erstreckte sich die Aktion auf vier europäische Länder: Auch in den Niederlanden und Frankreich wurden Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht, teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) am Mittwoch mit. Allein in Deutschland fanden zeitgleich 20 Razzien statt, mehr als 250 Polizisten waren zusammen mit Steuerfahndern und 17 IT-Experten im Einsatz.
Wie "Spiegel Online" berichtete, sollen die Hauptbeschuldigten nach Angaben der Staatsanwaltschaft siebenstellige Gewinne mit dem illegalen Streamingangebot erzielt haben, das täglich von vier Millionen Nutzern besucht wurde.
Im Rahmen der Razzien wurden auch weitere Angebote abgeschaltet, die für das Streamen der raubkopierten Filme zuständig waren, darunter die One-Click-Hoster bitload.com, freeload.to, archive.to, ebase.to,
filebase.to, speedload.to und quickload.to.
Ihre Einnahmen erzielten die Betreiber mit Werbebannern und kostenpflichtigen Premium-Zugängen, die GVU nannte das Treiben ein "arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell".
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen - in über einer Million Fälle.
Die GVU hatte im April dieses Jahres nach jahrelangen Vorermittlungen Strafantrag gestellt, der Webauftritt der Urheberrechtsschützer ist derzeit nicht erreichbar. Möglich, dass sich die Szene nach dem Abschalten des Angebots mit DDoS-Attacken rächt. Mittlerweile ist die Seite wieder erreichbar."
Quelle: msn.de
das wars dann wohl mit kino.to^^
- Als Sie halbtot die Treppen dieser Kirche hinaufkrochen, und wir Sie fanden, war uns klar, dass Sie geschickt wurden um Gottes werk zu tun!
- Warum kann er es nicht selbst tun?
- Machen Sie ein MRT. Möglicherweise finden wir Gott im Gehirn.
Erst das Wasser dann die Säure, sonst passiert das Ungeheure,
erst die Säure dann das Wasser dann passiert es umso krasser!
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Freeway_« (09.06.2011, 17:35)