Ich würd mal direkt sagen ja. Die Gesetze in Deutschland sind in der Hinsicht relativ weit gefasst, so dürfte z.B. auch jeder Ersthelfer in einem Notfall in ein Haus einbrechen, wenn der (begründete) Verdacht besteht, dass in diesem Hilfsmittel zur Rettung des Opfer sind (natürlich alles in Verhältnismäßigkeit gesehen

)
Da die Feuer in Deutschland ja die Hoheitsrechtliche Aufgabe der Gefahrenabwehr innehat, werden sie das wohl auch dürfen.
Mfg
Edith sagt, dass sie zwar nicht bei der Feuerwehr ist, aber bei einer anderen Hilfsorganisation, wo das auch die Lehrmeinung ist