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41

01.05.2009, 22:16

In Frankreich ist die Gesetzeslage ziemlich angenehm.


Und weiter? Gibt zig tausend Proxies im Netz, wo ist das Prob?

Na lecker.. mitm Freeproxy durchs Web gurken :uebel:

42

01.05.2009, 22:17

Es ist eben Verassungswiedrig.

Genau hier liegt das Problem.

Artikel 5, Absatz 1 im Grundgesetz:

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Artikel 2, Absatz 2 im Grungesetz:

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. "


Diese beiden Grundrechte kollidieren in diesem Fall und somit muss abgewogen werden, welches Recht "wichtiger" ist und welches man übergeht.
Wie das ausgehen wird ist uns wohl allen klar.

@devcon: solange es nur DNS-Sperren sind, musst du dich doch nicht in Unkosten stürzen ;)

Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.
Zarko Petan

liquidsword

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43

01.05.2009, 22:19

Artikel 2, Absatz 2 im Grungesetz:

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. "
Ich glaub, du hast die genaue Bedeutung nicht ganz verstanden.

44

01.05.2009, 22:31

Inwiefern?

Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.
Zarko Petan

45

01.05.2009, 22:40

Insofern, dass man keinen Menschen gefangen halten darf.

46

01.05.2009, 23:00

Es geht mir mehr um die körperliche Unversehrtheit. Die Versucht man ja wohl zu wahren, wenn man gegen Kinderpornografie vorgeht, oder?

Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.
Zarko Petan

DarthMaul

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47

01.05.2009, 23:09

@lorath: es is überhaupt erstma fraglich, ob der art. 5 in dem fall greifen würde, weil hier ja keine meinung oder "berichterstattung" in dem sinne verboten werden würde o,o' (dann müsste man über art. 2 an die ganze sache rangehen, also handlungsfreiheit usw.^^)
und wenn doch, dann du vergisst da aber paragraph des art. 5, der besagt, dass diese rechte "ihre schranken in den vorschriften der allgemeinen gesetze(bin jetz zu faul, die definition davon aufzuschreiben->google^^), den gesetzl. bestimmungen zum schutze der jugend und in dem recht der persönlichen ehre" finden
und da du schon so schön festgestellt hast, dass sich da iwas widerspricht, hat das BVerfG die tolle wechselwirkungslehre(bzw. schaukeltheorie) entwickelt(könnt ma wieder selber danach googeln, das dauert lange, das so zu definieren, dasses leute ohne rechtsvorkenntnisse verstehen^^'')
zumindest muss ganz ganz grob gesagt im rahmen dieser theorie abgewogen werden, ob art. 5 oder art. 2 abs. 1 und 2 "schwerer wiegen", weil sie sich quasi gegenseitig begrenzen


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liquidsword

unregistriert

48

01.05.2009, 23:10

Inwiefern?
Es geht dabei nicht um Meinungs- und Pressefreiheit, sondern die "physische" Freiheit.
Auf diese darf man anhand eines Gesetzes eingreifen, sofern dieses nicht gegen ein Grundrecht verstößt.
Ohne diesen Zusatz wären Haftstrafen für Kriminelle Verfassungswidrig.

49

01.05.2009, 23:10

Das ganze würde mich wieder mal mehr als köstlich amüsieren, können sie von mir aus in der Schweiz auch sperren. Rapidshare benutz ich eh nie.

Ryuzaki

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50

01.05.2009, 23:34

Spoiler Spoiler






















Aber entschuldige bitte, dass ich nicht deiner Meinung bin und mich nicht für deine / eure Probleme interessiere.
Meinungsfreiheit und Grundrechte scheinen dich doch nicht zu interessieren, dann Maul doch bitte nicht, wenn ich sie dir nicht erlauben möchte.
Oder mich interessiert meine Meinungsfreiheit nur in Fällen, wo es mich auch betrifft / interessiert.
Dann erlaube mir doch auch dieses Recht. In diesem Fall gehst du mit auf die Eier, dann schränke ich doch deine Meinungsfreiheit einfach mal ein.

Es lebe die Willkür oder auch die geistige Entwicklung in der Pubertät.
Naja mein "Ziel" habe ich ja bereits erreicht, irgend ein Depp geht auf meinen Post ein und regt sich (künstlich) auf und ich mich "amüsieren" kann.


Ist doch nur verständlich bei dem was du da verzapfst. >.>



Mich wundert es eigentlich nur in was für einem tempo das ganze vorangeht.(zensur technisch) :wacko:

Ich bin das Größte Schwein der Welt,doch ich lache laut und viel!


51

01.05.2009, 23:38

es is überhaupt erstma fraglich, ob der art. 5 in dem fall greifen würde, weil hier ja keine meinung oder "berichterstattung" in dem sinne verboten werden würde


Aber ein Informationsmedium würde zensiert werden. Das Pornoseiten nicht mit tagesschau.de vergleichbar sind, ist mit klar^^

"ein „allgemeines Gesetz“ schränkt ein Grundrecht ein, dies tut es aber zum Wohle der Allgemeinheit." - Wikipedia
Dadurch müsste man sich doch nichtmal mit dem Wiederspruch im Grundgesetz rumärgern, oder? @ darth

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Zarko Petan

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52

02.05.2009, 12:34

man muss da halt abwägen, was schwerer wiegt -> die freiheit, sich da zu informieren(wobei rs ja keine informationsseite is^^) oder der schutz der jugend; es stellt sich also die frage, ob die info-freiheit durch setzen von rs auf die sperrliste im verhältnis zu sehr eingeschränkt werden würde
das is halt auslegungs- und argumentationssache, deswegen gibts bei 2 juristen och automatisch 5 meinungen;)
außerdem würde durch die sperrung ja keine zensur im eigentlichen sinne(die findet ja immer _vor_ veröffentlichung eines werkes statt), sondern eine nachträgliche kontroll- und repressionsmaßnahme - also eine nachzensur - stattfinden, die wiederum zulässig is, solange sie sich im rahmen der schranken des art. 5 abs. 2 bewegt(das is dann halt nu wieder auslegungssache^^)

es is halt bei der ganzen juristerei ni so einfach, dogmatische grenzen zu ziehen....^^


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53

02.05.2009, 13:23

Joaa... der Kram is echt kompliziert :D

Aber, reden wir mal nicht von rs (auch wenns im Threadtitel steht ;p), sondern zB von Wikileaks. Das ist sehr wohl eine Infoseite, die mit dem selben Gesetz (früher oder später) nicht mehr erreichbar sein wird. Was dann?

Es ist nur eine Frage der Zeit, das die deutsche Sperrliste dort auftaucht. Und ab diesem Punkt ist es wirklich ein Kinderspiel das Zeug zu finden.

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Zarko Petan

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54

02.05.2009, 15:55

Aber, reden wir mal nicht von rs (auch wenns im Threadtitel steht ;p), sondern zB von Wikileaks. Das ist sehr wohl eine Infoseite, die mit dem selben Gesetz (früher oder später) nicht mehr erreichbar sein wird. Was dann?
dann wird es wieder die eine seite geben, die der meinung is, dass der schutz der jugend/kinder viel wichtiger und die maßnahme deswegen angemessen is und die andre, die den standpunkt vertritt, dass die sperrung total unverhältnismäßig is^^
da wird dann wohl letztenendes wieder das BVerfG drüber entscheiden dürfen;)


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55

02.05.2009, 19:24

Das wohl hoffentlich die Sperrung für total unverhältnismäßig hält.
Jugend-/Kinderschutz trifft in diesem Fall ja nur darauf zu, dass diese die Filme/Bilder nicht sehen, denn weggucken hilft keinem Missbrauchsopfer.

Da kann man auch DSF verbieten...

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Zarko Petan

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56

02.05.2009, 22:33

LoL

Also mal ganz ehrlich ...
Die Provider errichten Sperren. Sperren können umgangen werden.
Kaum einen Monat nachdem größere Filehoster von einzelnen Providern gesperrt wurden, gibts auch schon erste FF Plugins die die sperren aufheben.
Dieses ganze Gerede und ringelrein um richtig oder falsch ist nicht mehr als heiße Luft, und wer sich n bissel mit dem I-Net auskennt weiß auch das das zu nichts führen wird.

Das einzig wahre Gesetz nach welchem Webseiten aller Welt handeln ist das von Angebot und Nachfrage.
Zu versuchen irgendwie das Nutzerverhalten durch Blockaden zu ändern istn icht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Auch zu versuchen die Gesetze so wie sie im Rechtsbuch stehen auf das Internet zu übertragen ist eigentlich nur ein mehr als lückenhafter und unangepasster Versuch diesem "Chaos" entgegen zu wirken.

Das Internet ist eine eigene Welt und wird durch die User regiert.
Was wirklich nötig ist ist ein eigenes und international gültiges Gesetzbuch für das Internet, und zwar schon seit langem.
Wurde ja schon 1000 fach und immer wieder menängelt, und auch angekündigt. Aber wirklich umgesetzt hat dies noch keiner.

Es gibt zahlreiche Meldestellen für illegale Aktivitäten im Internet wie die zahlreichen Online-Meldestellen der Kripo wie sie für jedes Bundesland bestehen. Aber solange die Gesetzgebung so wage ist, ist es für den Rechtskörper auch sehr schwierig gegen zB. Kinderpornografie schnell und gezielt vorzugehen.

Fakt ist das zwar immer und überall gesagt wird "dies ist Illegal" und "jenes ist illegal", aber es im Endeffeckt kaum zu Verurteilungen kommt. Zumindest nicht solange es nicht wirklich um Geld geht. Urheberrechtsverletzungen zählen da schon zum Alltag denn kaum einer macht sich wirklich die Mühe und geht damit auch noch zum Anwalt. Die Mühe ist es einfach nicht wert und im endeffeckt kümmerts auch keinen wenn hier mal ein stock und da mal ein Schriftstück ohne nachfrage verwendet wird. Und wenn dann wird das meist einfach und unkompliziert untereinander geregelt.
Interessant wirds wie gesagt erst da wo es um harte Münze geht. Aber das ist meist ja nicht der Fall.

Nichtsdestotzotz denke ich ist das Thema Kinderpornografie wirklich nicht zu vernachlässigen.
Teilweise stößt man ja schon zufällig darauf, und das finde ich wirklich beängstigend.

Besonders die so genannten Tag-Clouds wie sie auch bei Porn Stream Suchmaschinen zum Einsatz kommen lassen doch recht tief in die Abgründe des netzes blicken. Offenbar gibt es da auch viele Leute die auf Incest Material, Tierpornos oder schlimmeres ganz versessen sind. Eigentlich traurig aberm ich machts das gleichzeitig auch wieder wütent. Menschen sind wirklich die wahren Tiere. Verdorebene und unreine Kreaturen, mit gesundem Menschenverstand und Werten hat das nichts mehr zu tun. Naja aber wie ich darüber denke hab ich glaub ich an anderer stelle schon mal geschrieben.

solong.

57

02.05.2009, 22:53


Das Internet ist eine eigene Welt und wird durch die User regiert.
Was wirklich nötig ist ist ein eigenes und international gültiges Gesetzbuch für das Internet, und zwar schon seit langem.

Wer darf denn bestimmen, was da drinsteht?

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Zarko Petan

58

02.05.2009, 22:59

Betreiber>User

Reicht die Erklärung?

59

02.05.2009, 23:10

Genau sowas hab ich erwartet :D

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Zarko Petan

60

02.05.2009, 23:57

Nö, Betreiber = User, denn beide können ohne den jeweils Anderen nix machen.