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Zitat
§ 971
Finderlohn
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.
Fassung aufgrund des Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur
er könnte ihn theoretisch auf zahlung des finderlohns verklagen....was sich aufgrund des geringen wertes aber natürlich alles andre als lohnen würdeAus dem BGB:Man kann aber niemanden dazu zwingen ;PZitat
§ 971
Finderlohn
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.
Fassung aufgrund des Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur
Zitat
§ 971
Finderlohn
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.
Fassung aufgrund des Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur
oder seit neuestem leider och: portmoneeFor your education: Portemonnaie
Special Tip: beim nächsten mal nenn es Geldbörse