ich würde mir auch vorsichtshalber ein zettel mitgeben lassen
im zweifelsfall ist etwas schriftliches immer gut
wenn ich mich nicht irre gibt es dar sogar ein gesetz, welches besagt, dass du das auto für den besitzer !vorrübergehend! fahren darfst
bsp.:
ein kumpel plant einen kleinen urlaub und fragt ob du das auto vom bahnhof zurückfahren kannst
ihr fahrt zum bahnhof und du fährst das auto FÜR ihn wieder zurück
ich denke in deinem fall verhält sich das ähnlich
das ganze nachzuweisen ist ein anderes ding. es kann ja schließlich jeder behaupten, dass er damit fahren darf
in dem fall schließt etwas schriftliches vom eigentümer ein missverständniss bestimmt aus
- Als Sie halbtot die Treppen dieser Kirche hinaufkrochen, und wir Sie fanden, war uns klar, dass Sie geschickt wurden um Gottes werk zu tun!
- Warum kann er es nicht selbst tun?
- Machen Sie ein MRT. Möglicherweise finden wir Gott im Gehirn.
Erst das Wasser dann die Säure, sonst passiert das Ungeheure,
erst die Säure dann das Wasser dann passiert es umso krasser!
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Freeway_« (30.04.2011, 12:40)