Laut eines aktuellen Artikels des Online Magazin Slashdot hat das Online-Auktionshaus eBay seine Politik zum Handel mit virtuellen Gegenständen geändert. Solche Gegenstände dürfen in den USA künftig nur noch von den geistigen Eigentümern (Spielhersteller) oder nur mit deren ausdrücklichen Erlaubnis angeboten werden. Ein entsprechender Vermerk findet sich in der Digital Items FAQ. Die Gründe für diese Entscheidung lagen laut eBay-Sprecher Hani Durzy in der komplizierten rechtlichen Sachlage.
Erstanbieter virtueller Gegenstände haben noch keine Konsequenzen zu fürchten. eBay geht davon aus, dass diese sich anfangs über die rechtliche Lage nicht im Klaren sind. Sie werden entsprechend aufgeklärt und darum gebeten, weitere Angebote dieser Art zu unterlassen. Wiederholungstäter dagegen riskieren den Bann ihres eBay-Accounts.
Welche Auswirkungen die neue Politik auf den ingame-Märkten der Online-Spiele hat und ob dies auch in andere Länder umgesetzt werden wird, bleibt abzuwarten.
So Long
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »G3n3sis« (29.01.2007, 02:29)