Der Gesetzentwurf liegt bereits auf dem Tisch. Mit der neuen Regelung sollen Jugendliche künftig besser vor Gewaltdarstellungen geschützt werden - auch ohne den zeitraubenden Umweg über die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.
Das Bundesfamilienministerium hat laut der "Passauer Neuen Presse" (PNP) eine verschärfte Fassung des Jugendschutzgesetzes erarbeitet. Unter anderem sei vorgesehen, den Verbotskatalog für schwer jugendgefährdende Trägermedien (z. B. Computerspiele, Videos, DVDs), die kraft Gesetz indiziert seien, zu erweitern.
Bei wegen "schwerer Jugendgefährdung" verbotenen Spielen ist keine Indizierung von der Bundesprüfstelle erforderlich. Diese entscheidet nur bei sogenannter "einfacher" Jugendgefährdung. Der im Familienministerium erarbeitete Gesetzentwurf soll offenbar die Definition schwerer Jugendgefährdung präzisieren und ausweiten. Eingeschlossen werden Medien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen." Diese Titel wären dem Gesetzentwurf nach ohne Indizierung durch die zuständige Bundesprüfstelle "mit weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten, belegt", zitiert die PNP aus dem Entwurf des Bundesfamilienministeriums.
Im Vorfeld hatte das Ministerium die geltenden Jugendschutzvorschriften vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg evaluieren lassen. Die aus dieser Untersuchung hervorgegangenen Erkenntnisse bestätigten nach einer Pressemitteilung des Ministeriums die "Notwendigkeit eines Sofortprogramms".
Die jetzt geplante Änderung des Jugendschutzgesetzes scheint Teil dieses Programms zu sein. Entsprechende Anfragen von SPIEGEL ONLINE hat das Ministerium bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht beantwortet.
Als Kernpunkt erweist sich die neue Regelung, wonach Gewaltspiele "nicht erst Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchlaufen" sollen, um auf dem Index zu landen. Zudem soll "die Schwelle, ab der das automatische Verbot greift", gesenkt werden, hieß es bereits im Februar es aus dem Ministerium. Als Kriterium für ein Verkaufsverbot solle es künftig schon ausreichen, "wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird".
Unsicherheit für Spielehersteller
Sollte dies so umgesetzt werden, müssten Spielehersteller und -vertreiber bei jedem neuen Titel das Risiko einer breiten Veröffentlichung und Werbung abwägen: Wenn sie ein Spiel für nicht schwer jugendgefährdend halten und veröffentlichen, kann die Staatsanwaltschaft natürlich dennoch gegen die Veröffentlichung vorgehen. Entscheiden würde dann - nachträglich - ein Gericht.
Bundesfamilienministerin von der Leyen hatte schon zuvor schärfere Prüfverfahren bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien plädiert. "Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index", sagte die Bundesfamilienministerin anlässlich der Vorstellung des Sofortprogramms.
Gesetzlich festgeschrieben werden sollen nach dem Bericht auch Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichnung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die entsprechenden Hinweise "dem Verkaufspersonal und auch den Eltern ins Auge springen". Der Entwurf soll kommende Woche von der Bundesregierung beschlossen werden.
Quelle: spiegel.de