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gr!ndc0re

§ 964 BGB: Vermischung von Bienenschwärmen

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21

16.05.2009, 14:42

mahnungen kommen nie per e mail.
Seit wann liegen Mails im Briefkasten?
In uns selbst liegen die Sterne des Glücks.
Heinrich Heine
Ava & Sig - ali2k4

Xite

Baby!

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22

16.05.2009, 14:55

Jap wenn es im Briefkasten war (was ich jetzt mal nicht denke) solltest du dich drum kümmern.

Wenn es eine Email ist ignorier es! Sowas bekommt man auch wenn man mal bei kino.to oder so war solche Mahnugn einfach ignorieren die könnend ir garnix und lass dir hier nix ovn Grundgesetz udn sonne kacke einreden wenn es bei Email kommt ist es scheiß egal hab ich und alle leute die ich kenne auch oft und es ist noch nie was passiert^^



PS: Wenn du das mal Googlest Rechtsanwaltskanzlei K.Strassburg dann findeste ein paar von solchen Briefen/Mails und die sind sogar von anderen Seiten irgednwie (also nicht Win-load) sieht man das es nur Scamm ist
---- ... ---

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Xite« (16.05.2009, 15:01)


23

16.05.2009, 15:04

Ich habe heute in den Briefkasten geschaut und sehe eine Rechnung von media intense GmbH

Der Brief sieht wie folgt aus :

Den Text musste ich tippen wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

Was soll ich tuen soll ich diesen Brief ignorieren?
Helft mir ich mach mir sorgen weil solche Mahnungen eigentlich per E-mail kommen .
Soviel zum Thema Brief(-kasten) und Email. :rolleyes:
Spielt kein Silkroad mehr! Versuche auch du von der Sucht los zu kommen!

-SJ-

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24

16.05.2009, 15:09

Ach, hab das ganz überlesen ^^


25

16.05.2009, 15:27

Er muss nix zahlen bei fernabsatzgeschäften hat man grundsätzlich ein Wiederrufsrecht von zwei wochen.


Unsinn, sonst könnte man sich überall Anmelden, die Software runterladen und dann Wiederrufen.

-SJ-

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26

16.05.2009, 15:38


Von der aktuellen PcGo

Außerdem musst du vollgendes beachten maytz:

Es handelt sich um kostenlose Software (divix Player) diese kann man willkürlich und überall downloaden, außerdem bekommst du bei fernabsatz verträgen auch erst die artikel bevor man meist widerruft


27

16.05.2009, 15:43

Er zahlt auch nicht für die Software, sondern für die Seite.

Und das Angeben falscher Angaben (wenn er noch nicht 18 ist), ist strafbar.
Auch wenn du unter 18 bist, bist du nicht unangreifbar vor dem Gesetz.

Bei Software ist es mit dem Wiederrufen immer anders.
Du kannst im Geschäft auch keine geöffneten Filme/CDs oder andere Multimedi-Träger zurückgeben.

Laut deiner Aussage muss man nur nen Kumpel unter 18 haben, der dir bei Amazon 200 DVDs und Spiele bestellt, du ziehst sie dir alle auf die Platte oder brennst sie, und er sagt dann zu Amazon, er wäre noch nich1 18, sie müssen es zurücknehmen.
So leicht geht das nicht.

-SJ-

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28

16.05.2009, 15:46

Er zahlt für eine seite auf denen links sind (die 100% auf rapidshare verlinken) sodass er sich kostenlose programme saugen kann.


Jetzt zeig mir mal eine seite die sowas ernst durchzieht. Und ja bei entsiegelung kann man nichtmal ein handy zurückschicken, aber zeig mir ma wie du ne exe entsiegelst und falls das beweisbar ist ladest du dir die gleiche exe vond er offiziellen divix seite


29

16.05.2009, 15:50

Er zahlt für eine seite auf denen links sind (die 100% auf rapidshare verlinken) sodass er sich kostenlose programme saugen kann.


Jetzt zeig mir mal eine seite die sowas ernst durchzieht. Und ja bei entsiegelung kann man nichtmal ein handy zurückschicken, aber zeig mir ma wie du ne exe entsiegelst und falls das beweisbar ist ladest du dir die gleiche exe vond er offiziellen divix seite

Richtig, du kannst keine Software zurückgeben, deswegen kannst du auch nicht einfach so wiederrufen.
Musicload würde dich nur auslachen, wenn du dein Download anfechtest und versicherst, dass du den Service "zurückgibst".

Ja, er zahlt für die Serverkosten und die Mitgliedschaft. Genauso wie du bei einem Premium-Account bei Rapidshare oder auf jeder x-beliebigen Pornoseite.

Mitgliedschaft.

-SJ-

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30

16.05.2009, 16:06

Ja ok die haben server kosten, dann lenk du mal weiter stur nach bgb.


31

16.05.2009, 19:32

Das Wiederrufsrecht erlischt dann, wenn man den Service nutzt.



HeLL_Flame

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32

16.05.2009, 20:05

Haha hab das auch und weisste was ich ignoier die immer Lösch die E-Mails von denen schon seit 3 monaten
Keine Angst also ignoier diese Abzocker und gut is^^

Spoonlogon

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33

16.05.2009, 20:17

Haha hab das auch und weisste was ich ignoier die immer Lösch die E-Mails von denen schon seit 3 monaten
Keine Angst also ignoier diese Abzocker und gut is^^


Es war immer noch ein Brief .. -.-

34

16.05.2009, 20:19

Haha hab das auch und weisste was ich ignoier die immer Lösch die E-Mails von denen schon seit 3 monaten
Keine Angst also ignoier diese Abzocker und gut is^^
Wann dämmert es eigentlich dem letzten, das es keine Email war?

Der TE hat wissentlich, es war weder schlecht zu erkennen noch verborgen, einen Vertrag abgeschlossen und gewisse Dienste in Anspruch genommen. Er hat eine Leistung erhalten und nicht rechtzeitig widerrufen.

Ich sehe da keine Abzocke. Außer dem relativ hohem Preis ist es eine Abo-Mitgliedschaft wie jede andere.

Ich frage mich auch, ob es heutzutage normal ist, irgendwo schnell seine Daten zu hinterlassen, ohne zu hinterfragen, ob irgendwo noch Kosten "versteckt" sind. Die Anführungszeichen deshalb, weil es klar ersichtlich war.
Erstmal schnell downloaden, die Folgen sind unwichtig, man ist ja noch ein Kind...
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Spoonlogon

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35

16.05.2009, 20:22

Ich weiss nicht ob das irgendein bullshit ist aber ich habe hier meine Angaben angeben *KostenFREI* und landete keine Treffer.

http://www.rechtsanwaltsregister.org/

36

16.05.2009, 20:55

Omg.. red' mit deinen Eltern wenn du scheiße baust.
Für solch Dummheit hab ich echt kein Verständnis..

-SJ-

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37

16.05.2009, 20:58

Spoon, falls du die dienste beansprucht hast GEH SOFORT gleich am Montag zur verbraucherzentrale und lass dir helfen.


38

16.05.2009, 21:11

Spoon, war deine Email bei win-loads zufällig djpsy****@web.de ?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AndaKawa« (16.05.2009, 21:58)


39

16.05.2009, 21:50

er ist 15, daher sowieso nit vertragsfähig. er mussh nix bezahlen. da können se sich auch auf den kopf stellen.


:P


DarthMaul

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40

16.05.2009, 21:56

also ich kann dir versichern, dass die dir gar nix können....da gibts mindestens 82749827983428934 leute, denen das wie dir ergangen is;)
ganz abgesehen davon, dass kein vertrag zustande gekommen is, weil du unter 18 bist(unabhängig davon, dass du das falsche angegeben hast->es is die aufgabe des "leistungsanbieters" dafür zu sorgen, dass da keine kinder verträge abschließen) und somit die zustimmung, bzw. in diesem fall genehmigung(weil nachträglich) deiner elis bräuchtest, sind diese ganzen inet-abzock-verträge nach §138, v.a. absatz 2 BGB (also sittenwidrigkeit, insbesondere das ausnutzen der unerfahrenheit usw.) eh fürn arsch....kb, jetz noch weitere paragraphen zu nennen, über die man sich da "rausschlagen" könnte^^ders mir jetz als erstes eingefallen:D
kannste jeden fragen, der von jura ahnung hat;)


Under the winter skies
We stand glorious!
And with Oden on our side
We are victorious!