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Das Problem dabei ist, wenn ich das hier genau machen will ist es sehr aufwendig, kostet ne Menge Zeit (und damit Geld ) und man kann dennoch mit guten Argumenten noch anderer Ansicht sein. Genau das ist es ja was einen "Rechtsstreit" ausmacht. Jede Seite hat ihre Argumente, und wer im Korsett der Normen die besseren liefert (oder die besseren Beweise bzw. Beweislasten trägt) wird je nach Richter gewinnen. Hier muss man erstmal ne Menge ziemlichen Aufwand über die Vorschriften des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB - da ist das internationale Privatrecht geregelt; dazu kommen noch ein paar Normen der WTO und UN-Kaufrecht) betreiben, um überhaupt zu wissen wo man gegen wen klagen muss.Zitat
Schwing' keine großen Reden über deine Weisheit, beriesle uns doch lieber damit.
Ich hab schon genug AGBs vor Gericht fallen gesehen bzw. hab nachgewiesen warum die sinnlos sind. AGBs haben auf mich keine abschreckende WirkungZitat
taebek haste die agbs gelesen? du kannst da garnix machen
Wer weiß, vielleicht ist Frau Merkel eine sehr engagierte SRO-Zoggerin, die ebenfalls von dem Exploit Hack betroffen ist, und daher einen Ausgleich möchte
Hier muss man erstmal ne Menge ziemlichen Aufwand über die Vorschriften des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB - da ist das internationale Privatrecht geregelt; dazu kommen noch ein paar Normen der WTO und UN-Kaufrecht) betreiben, um überhaupt zu wissen wo man gegen wen klagen muss.
mhm das problem hierbei, das deutsche privatrecht hat keinen wert in korea und korea ist kein mitglied der UN. und die WTO kann nicht viel machen, da sie nur fuer die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen verschiedener nationen zustaendig ist. und ich glaube nicht, dass deutschland und korea wegen eines f2p games anfagen sich anzufauchen
ich verdien mit sowas mein Geld
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jester« (30.11.2007, 01:04)
Da steht was Joymax ausgeschlossen hat... nun die einfache logische Frage: Warum trifft Joymax eine solche Regelung mit dem User, wenn es eh davon ausgehen kann, dass die Firma überhaupt nicht verklagt werden könne - wohlgemerkt in einer "international"-Version des Spieles?Zitat
Chapter 5 Compensation for Damage Article 1 (Immunity from Responsibility and Compensation for Damage)
1. Company shall not be liable for damages to user's account (including loss of account, character, items, etc.) or its failure to continue service due to natural disasters or national emergency.
2. Company shall not be liable for service suspension or error caused by user misconduct.
3. Company shall not be liable for damages due to internet service error caused by internet service provider.
4. Company shall not be liable for service suspension or error caused by equipment maintenance, change, inspection, construction and other unavoidable reason that has been notified in advance.
5. Company, for situations that the Company cannot fully acknowledge that may lead to login delay or user losses because of lag( item loss, experience loss), will not be held responsible.
6. Company will not be held responsible for the credibility and accuracy of contents of documents and information transmitted from the User through the service or Web site.
7. Company has no responsibility to mediate conflicts that arise between users or between the user and a 3rd party or to compensate for any damages caused by such conflict.
8. Company shall not be liable to compensate for damages caused by the free service (standard service) it offers.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Taebaek« (30.11.2007, 02:28)