Hallo,
man muss da schon ein wenig unterscheiden. Nochmal ohne Flax: Das Hamburger Gericht verursacht in der Juristen-Welt nur Kopfschütteln. Wenn man in deren Einzugsgebiet leben sollte, dann tut man gut daran, wenn man etwas vorsichtiger als normal ist. Vor Gericht sind zwar bekanntlich alle Gleich, aber die Richter sind nicht für jeden dieselben. Ein guter Anwalt kennt die herrschende Meinung der Richter in seinem Bezirk und deren Haltung.
Haftungsfragen sind auch etwas unterschiedlich bei reinen Links und "embeded"-Videos. Bei den eingebundenen Videos steht ein "sich zu eigen machen" der Videos durchaus im Vordergrund, sprich: der Inhalt der Webseite suggeriert dem Betrachter es handele sich nicht um einen fremden Inhalt. Hier haftet man anders als in dem Fall eines reinen Links auf ein Video.
Dann muss man auch genau hinschauen: Ein Video mit Fraps aufgenommen (lizenziert oder frei) das als Bildmaterial nur SRO hat ist vollkommen unproblematisch, allenfalls könnte hier Joymax dagegen vorgehen, was aber nicht zu erwarten ist. Die Musik ist kein Problem, solange die Gema das ok gibt - wie es ja sein soll. Videos mit Filmsequenzen etc. pp. stehen da auf einem ganz anderen Blatt. Man muss also wie immer genau hinschauen und sich informieren-bei einem Fachmann (das kostet vielleicht was aber man spart doch ungemein

).
Allgemein ist das Problem, dass noch vieles im IT-Bereich nicht ganz klar ist. Ein wenig sollte man daher vorsichtig sein, aber verrückt machen sollte man sich auch nicht.
Viele Grüße
Tee