Bundesrat winkt Vorratsdatenspeicherung durch, aber ...
... keine Mehrheit für einen Zugriff von Rechteinhabern auf Vorratsdaten
Wie zu erwarten war, hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" und damit auch die Vorratsdatenspeicherung durchgewunken. Er folgte der Empfehlung des Rechtsausschusses aber nicht im Hinblick auf die zivilrechtliche Nutzung der dabei erhobenen Daten, z.B. um Tauschbörsenutzer in die Pflicht zu nehmen.
Auch der Bundesrat hat der Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat zugestimmt, die von vielen als verfassungswidrig kritisiert wird. Entsprechend wird wohl das Bundesverfassungsgericht über das Gesetz zu entscheiden haben.
Allerdings folgte der Bundesrat seinem Rechtsausschuss in einem Punkt nicht: Dieser hatte kritisiert, dass die auf Vorrat gespeicherten Kommunikationsdaten nicht nur für hoheitliche Aufgaben, sondern auch für zivilrechtliche Zwecke genutzt werden dürfen. Dabei geht es vor allem um Forderungen der Musikindustrie, die auf einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber den Providern drängt, um so einfach an Nutzer von Tauschbörsen heranzukommen.
Doch auch wenn der Bundesrat dieser Empfehlung nun nicht folgte, dürfte das Thema im Rahmen des "Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" wieder in die Diskussion eingebracht werden. Kritiker der Vorratsdatenspeicherung warnen, dass allein die Erhebung der Daten entsprechende Begehrlichkeiten wecke und es nur eine Frage der Zeit sei, bis die Einschränkungen bei der Nutzung dieser Daten aufgeweicht werden.
Das vom Bundesrat nun durchgewunkene Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie zurück, gegen die Irland vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt hat. Die Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus. Zudem beteiligen sich hierzulande mehrere Tausend Personen an einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde, um zu klären, ob die Speicherung aller Kommunikationsdaten auf Vorrat gegen das Grundgesetz verstößt oder nicht. (ji)
Quelle:
Golem
Ein Trojaner, der auf allen Betriebssystemen läuft, genial, als Informatik Student kann ich dadrüber nur lachen...
Zum Bundestrojaner ... der wird wahrscheinlich anders funktionieren wie ihr euch das vorstellt. Gibt auch sehr schöne Abhandlungen dazu, wie er funktinieren KÖNNTE. Da diese naturgemäss nicht unbedingt kurz sind, poste ich, für die Interessierten (und die, die jetzt noch darüber lachen

), mal nur 2 Links:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24766/1.html
http://www.heise.de/security/artikel/86415/0
Tja, ich sag's ja schon lange : "Orwell war Optimist" und das was zur Zeit passiert ist erst der Anfang ... wartet mal ab, wie's in 20 Jahren in unserem Land abgeht