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Es ist eben Verassungswiedrig.
Naja mein "Ziel" habe ich ja bereits erreicht, irgend ein Depp geht auf meinen Post ein und regt sich (künstlich) auf und ich mich "amüsieren" kann.
Dann erlaube mir doch auch dieses Recht. In diesem Fall gehst du mit auf die Eier, dann schränke ich doch deine Meinungsfreiheit einfach mal ein.
Oder mich interessiert meine Meinungsfreiheit nur in Fällen, wo es mich auch betrifft / interessiert.
Meinungsfreiheit und Grundrechte scheinen dich doch nicht zu interessieren, dann Maul doch bitte nicht, wenn ich sie dir nicht erlauben möchte.Aber entschuldige bitte, dass ich nicht deiner Meinung bin und mich nicht für deine / eure Probleme interessiere.
Es lebe die Willkür oder auch die geistige Entwicklung in der Pubertät.
es is überhaupt erstma fraglich, ob der art. 5 in dem fall greifen würde, weil hier ja keine meinung oder "berichterstattung" in dem sinne verboten werden würde
dann wird es wieder die eine seite geben, die der meinung is, dass der schutz der jugend/kinder viel wichtiger und die maßnahme deswegen angemessen is und die andre, die den standpunkt vertritt, dass die sperrung total unverhältnismäßig is^^Aber, reden wir mal nicht von rs (auch wenns im Threadtitel steht ;p), sondern zB von Wikileaks. Das ist sehr wohl eine Infoseite, die mit dem selben Gesetz (früher oder später) nicht mehr erreichbar sein wird. Was dann?