Ach und nebenbei angemerkt:
mahnungen kommen nie per e mail.
Zitat
Verbraucherzentrale gewinnt gegen opendownload.de
Klage gegen Firma Content Service erfolgreich
...
Das Landgericht Mannheim entschied in seinem Urteil vom 12.05.2009 (Az. 2 O 268/08, nicht rechtskräftig), dass keine Klausel verwendet werden darf, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem hatte der Anbieter Minderjährigen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, mit Strafanzeige wegen Betrugs gedroht. Diese Drohung sei zur Durchsetzung nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig, so das Gericht.
endlich wurde das mit der verzichtsklausel ma vom gericht bestätigt^^dass das ni rechtmäßig is, war ja von vornherein klar, nur musstes och ma von der rechtsprechung so aufgenommen werdenQuelle: http://www.golem.de/0905/67460.html
Zitat
Verbraucherzentrale gewinnt gegen opendownload.de
Klage gegen Firma Content Service erfolgreich
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Das Landgericht Mannheim entschied in seinem Urteil vom 12.05.2009 (Az. 2 O 268/08, nicht rechtskräftig), dass keine Klausel verwendet werden darf, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem hatte der Anbieter Minderjährigen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, mit Strafanzeige wegen Betrugs gedroht. Diese Drohung sei zur Durchsetzung nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig, so das Gericht.