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Das einzige was ich dazu gefunden hab ist aus einem Gesetzbuch:FALLS das regelkonform ist, müssen sie dir die Überstunden anrechnen und Freizeitausgleich dafür geben - so war es beim Zivildienst.
Ich weiß jetzt nicht genau, aber so weit ich weiß, gibt es auch eine Grenze, wie oft man in der Woche wie lange arbeiten muss, so eine Höchstgrenze.
Wende dich doch einfach an das Amt, die sagen dir deine Rechte - ein Anruf reicht. Dann hast du Klarheit.
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Fortgeschrittener
Beruf: Clubmitglied des *Ich verstehe HueHangs Avatar nicht* Clubs
pausenmäßig = 6,5 stunden arbeiten= davon halbe stunde pause
8,5 stunden arbeiten= davon stunde pause
10,5 stunden arbeiten= 1,5 stunden pause
bei uns im betrieb werden die pausen so oder so berechnet, ob man sie macht oder nicht...wer das nicht macht hat pech gehabt
pausenmäßig = 6,5 stunden arbeiten= davon halbe stunde pause
8,5 stunden arbeiten= davon stunde pause
10,5 stunden arbeiten= 1,5 stunden pause
Und soweit ich weiß hast du nicht nur ein Recht auf die Pause, du bist sogar dazu verpflichtet die zu machen.
Sind die 10,5 Stunden reine Arbeitszeit oder 9 Stunden arbeiten + 1,5 Stunden Pause? Weil sonst wären die 10 Stunden am Tag ja überschritten. =)
Hab das "davon" überlesen, grr.