Bei einer spannenden ICQ-Diskussion bin ich auf eine Frage gestoßen, die hoffentlich in diesem Thread beantwortet werden kann. Wir betrachten folgendes Beispiel:
Eine Frau möchte katholische Priesterin werden.
Nun die juristische Frage:
Laut Kirchenrecht ist dies nicht erlaubt. Allerdings gibt es in Deutschland das Grundgesetz, die Verfassung, das oberste Recht. Folgende Gründe sprechen für eine verfassungsrechtlich bedenkliche Situation:
1. Freie Berufswahl - Die Frau muss ihren Beruf frei wählen dürfen.
2. Diskriminierung/Menschenwürde - Die Frau wird diskriminiert und wird dadurch in ihrer Menschenwürde geschädigt.
Folgender Vergleich ist mir dazu eingefallen:
Eine Jude möchte Elektroniker werden. Die Firma XYZ nimmt diesen Mann nicht, weil er Jude ist und firmeninterne Gesetze besagen, dass Juden bei ihnen nicht angestellt werden. Diese Firma würde in Deutschland sofort verklagt werden.
Warum ist das bei der Kirche nicht so. Ich freue mich auf spannende Antworten!