ach naja, diesma wars ni so schwierig, weil man nu 728378234 verschiedene gesetze anbringen musste, sondern weil einfach die prüfung des 242 an sich recht komplex is^^also da kann man echt verdammt viel diskutieren, v.a. wenns um das gewahrsam geht....also zB wann hat man noch gewahrsam und wann ni^^
oder in bezug auf die zueignungsabsicht^^is tw. etwas bekloppt, aber naja^^zB wärs diebstahl, wenn du ne sache wegnimmst und ni zurückgeben willst, es dir aber nach nem tag oder so anders überlegst, weil man die zueignungsabsicht(quasi das "nicht zurückgeben wollen" bestehend aus aneignung und enteignung) ja zum zeitpunkt der tathandlung(also während der wegnahme) hatte^^
andersrum genauso: wenn du was wegnimmst, es aber wieder zurückgeben willst(zB auto nehmen, ne runde drehen und wieder hinstellen), dir es nach ner weile aber anders überlegst(also während des fahrens^^), dann mangelts hier natürlich an der zueignungsabsicht, wodurch kein diebstahl mehr möglich is, sondern "nur" noch unterschlagung^^
schon lustig
achja, das hatten wir damals och im 1.^^invitatio ad offerendum is kuhl

wennde das inne klausur schreibst, bringt das immer punkte und machtn gudden eindruck