Fötus ohne Gehirn: Schwangere darf nicht abtreiben
vor 5 Std. 4 Min.
Yahoo! Nachrichten
Obwohl sich
das Baby in dem Bauch einer Schwangeren ohne Gehirn entwickelt, hat ein
Richter einer Brasilianerin verboten, den Fötus abzutreiben. Dabei wird
das Kind höchstwahrscheinlich nicht lebensfähig sein.
Dass das Wohl des Kindes während einer
Schwangerschaft geschützt werden muss, dafür sorgt nicht nur in
Deutschland die Gesetzeslage. Allerdings wird dabei auch die Würde der
Mutter mit einbezogen. In Brasilien hat der Schutz des Ungeborenen
höchste Priorität - zur Not auch auf Kosten der Mutter, wie nun das
Urteil eines brasilianischen Richters zeigt.
Dieses zwingt eine
Schwangere nun dazu, ein Kind auszutragen, obwohl sich dessen Gehirn
nicht entwickelt. Der Richter rechtfertigte seine Entscheidung damit,
dass "für die Mutter keine unmittelbare Lebensgefahr" bestehe. Das
berichtet die Zeitung "Estado de Sao Paulo". Außerdem verwies der
Richter auf die Gesetzeslage in Brasilien: Demnach ist eine legale
Abtreibung nur nach einer Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben
der Schwangeren möglich.
Der Einfluss der katholischen Kirche in
Brasilien ist sehr stark. Daher scheitern bisher auch Pläne der
Regierung von Präsident Luiz Inacio da Silva, die strikten
Abtreibungsgesetze zu lockern. Im Jahr 2009 schloss die Kirche ein
neunjähriges Mädchen aus der religiösen Gemeinschaft aus, da sie nach
einer mutmaßlichen Vergewaltigung durch ihren Stiefvater Zwillinge
abgetrieben hatte.
Wird in Deutschland bei einem ungeborenen Kind
eine mutmaßlich schwere Behinderung festgestellt, kann eine Abtreibung
sogar nach der 12. Schwangerschaftswoche stattfinden. Normalerweise ist
ein Schwangerschaftsabbruch nach einem solchen Zeitraum gesetzlich nicht
mehr erlaubt. Allerdings sind Spätabtreibungen möglich, wenn eine
schwerwiegende Gefährdung der Gesundheit der Mutter auf dem Spiel steht.
oO