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Ein negativer Höhepunkt des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrages sind dabei die geplanten "Sendezeiten" für Webseiten. So wird festgeschrieben, dass ab den 1. Januar 2011 Webseiten mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten (FSK 1nur noch zwischen 23.00 bis 6.00 Uhr online sein dürften. Angebote, für die eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren anzunehmen ist (FSK 16 Inhalte) dürfen nur zwischen 22.00 und 6.00 Uhr online sein. Ein verbesserter Schutz von Jugendlichen ergibt sich dadurch nicht, denn solche Seiten dürften in Deutschland auch bisher nur gegen Ausweisidentifizierung (PostIdent) Erwachsenen zugänglich gemacht werden und ausländische Seiten, die frei zugänglich sind, werden auch zukünftig nicht erfasst. Stattdessen wird auch Erwachsenen der Zugriff auf diese Informationen tagsüber verwehrt ohne dabei das Ziel des Jugendschutzes zu erreichen. Folglich wird durch die Maßnahme eine staatliche Zensur im Internet eingeführt.
ganz ehrlich wundert dich das?
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Ein negativer Höhepunkt des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrages sind dabei die geplanten "Sendezeiten" für Webseiten. So wird festgeschrieben, dass ab den 1. Januar 2011 Webseiten mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten (FSK 1nur noch zwischen 23.00 bis 6.00 Uhr online sein dürften. Angebote, für die eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren anzunehmen ist (FSK 16 Inhalte) dürfen nur zwischen 22.00 und 6.00 Uhr online sein. Ein verbesserter Schutz von Jugendlichen ergibt sich dadurch nicht, denn solche Seiten dürften in Deutschland auch bisher nur gegen Ausweisidentifizierung (PostIdent) Erwachsenen zugänglich gemacht werden und ausländische Seiten, die frei zugänglich sind, werden auch zukünftig nicht erfasst. Stattdessen wird auch Erwachsenen der Zugriff auf diese Informationen tagsüber verwehrt ohne dabei das Ziel des Jugendschutzes zu erreichen. Folglich wird durch die Maßnahme eine staatliche Zensur im Internet eingeführt.