Für betreutes Wohnen etc. müssen nicht die Kinder zwingend das Problem sein.
Betreutes Wohnen weil die Eltern nicht wollen, das dodo ihren Freund sieht?
Wozu braucht dodo betreutes Wohnen? Sie ist erwachsen und falls sie als Schüler auszieht sind die Eltern Unterhaltspflichtig. (nehm ich an)
Und das kann dodo niemand verbieten.
Betreutes Wohnen bei nem erwachsenen Menschen o.O
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.