wegen 1,30 EUR gleich ´ne Kündigung auszusprechen is einfach unverhältnismäßig. `ne Abmahnung und meinetwegen die Herausgabe der "Beute" hätten´s auch getan.
Ja, es war´n Verstoß gegen den Arbeitsvertrag. Aber keiner, der das Vertrauensverhältnis zw. Arbeitgeber und -nehmer irreversibel erschüttert. Es gibt Grenzen, wo´s unmoralisch wird.
das mim unmoralisch is was ganz andres

steps hat schon recht, diebstahl is diebstahl, so hart es klingen mag
und v.a. bei jobs, bei denen es verstärkt auf vertrauen im umgang mit geld ankommt(zB eben kassiererin), wird da besonders hart drauf geachtet
juristisch gesehen war das also in ordnung, der menschliche aspekt is was andres
wir ham den fall aufgrund seiner aktualität und umstrittenheit in den medien och in arbeitsrecht durchgesprochen mim prof und da gibts halt strenge regelungen->außerordentliche kündigung war juristisch gesehen gerechtfertigt(demnach zu urteilen, was an infos vorliegt)