971.269
Boah, mir qualmt der Kopf, wenn ich diese blöden Gesetzestexte lese und in fast jeder Zeile irgendein anderes Gesetz erwähnt wird, das irgendwas beeinhaltet oder ausschließt.
Bei sowas hört's bei mir dann auf:
Der nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die Geheimschutzmaßnahmen nach den Abschnitten 1.1 bis 1.4, 1.6, 2.1 und 2.3 bis 2.5 der Anlage 7 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen vom 29.April 1994 (GMBl S.674) getroffen werden.
Ali, edit 320
PrincePolo, edit 780