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Zitat
Der nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die Geheimschutzmaßnahmen nach den Abschnitten 1.1 bis 1.4, 1.6, 2.1 und 2.3 bis 2.5 der Anlage 7 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen vom 29.April 1994 (GMBl S.674) getroffen werden.







http://www.lawblog.de/index.php/archives…gend-gebilligt/
Zitat
30.10.2009
Stillschweigend gebilligt
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat lange ermittelt. Zumindest nach eigenen Angaben. Heraus kam nichts. Was schon deshalb nicht verwunderlich ist, weil sich die Ermittlungen im Rahmen der “Landauer Abhöraffäre” gegen Polizeibeamte und Staatsanwälte aus dem nahegelegenen Landau richteten.
Auslöser waren richterlich angeordnete Abhörmaßnahmen. Dummerweise wurden auch Gespräche von Beschuldigten mit ihren Verteidigern abgehört. Das ist verboten, kann strafbar sein und ist überdies so ziemlich eine der miesesten Aktionen, mit der sich der Rechtsstaat ins Abseits stellen kann.

och naja, als jurist hat man schon so seine bücher zu hause rumstehendas finde ich heutzutage gar nicht mehr so klar
