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RA Stadler sagt, dass die Sperrung der Website "dresden-nazifrei.de" durch Verfügung der Staatsanwaltschaft rechtswidrig sei
http://www.internet-law.de/2010/01/lka-s…Internet-Law%29
kann dir jetz schon sagen: 3 juristen, 5 meinungen^^
habs mir aber och noch ni angeguckt, also geb ich dazu keine ab
Ich habe ein Problem
Für BWL muss ich als Hausaufgabe die Merkmale folgender Vertragsarten aufzählen:
-Inhalt und Haftpflichten des Mievertrages (§535BGB)
-Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag(§581BGB)
-Vertragstypische Pflichten bei der Leihe(§598GBG)
-Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag(§631BGB)
-Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrags(§488BGB)
-Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag(§651 a BGB)
-Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag(§611BGB)
-Berufsbildungsgesetz-(vertrag) (§10)
Gesucht werden Merkmale wie "unentgeldlich" oder so
steht doch eig im gesetz drin^^da musste nur ablesen

-leihe is zB immer unentgeltlich, ansonsten wirds ne miete odern sachdarlehen(unterschied is, dass du bei der miete denselben gegenstand wieder zurückgibst nach beendigung des mietverhältnisses und beim sachdarlehen nur den gleichen)
-beim gelddarlehen schuldeste dem darlehensgeber eben den betrag+zinsen, jenachdem was vereinbart wurde
-beim werkvertrag schuldeste zB nen werk, also den erfolg einer tätigkeit
-im gegensatz dazu der dienstvertrag, bei dem du grdsl. nur die tätigkeit an sich schuldest, ni aber den erfolg
beim rest müsste ich jetz ins gesetz gucken^^dafür habbsch aber keine zeit, weilsch glei wieder los muss zu strafrecht^^
meinste überhaupt sowas?