


dann vergiss ich einfach dass es auch geschwindigkeitsbegrenzungen gibt 

*gebich gib mir schon mühe normal zu fahren ^^


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so is das bei ordnungswidrigkeiten^^die sind eher selten schwerwiegender als straftaten....^^
http://de.wikipedia.org/wiki/Probezeit#P…r_Fahrerlaubnis
Schwerwiegende Zuwiderhandlung: Unerlaubte Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug
Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung: Fahrlässige Tötung § 222 StGB
.. xD

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ne spaß... ich fahr langsam
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